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Frage von Frank S. •

Frage an René Röspel von Frank S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

In der Antwort auf meine Frage zur Vorratsdatenspeicherung erwiderten Sie vor einigen Monaten, dass "erfolglose Anrufe" nicht gespeichert würden und bezeichneten dies als Erfolg. Aber dafür wird jetzt der Aufenthaltsort der Mobiltelefon-Besitzer gespeichert. Außerdem erwähnten Sie, dass der Bundestag nur eine EU-Richtlinie umsetzen müsse. Warum hat die Bundesregierung ( an der die SPD ja gerüchtehalber beteiligt sein soll) nicht vor der Verabschiedung der Richtline Widerstand geleistet?

Warum werden die Daten von Bundestagsabgeordneten nicht gespeichert, aber die von Journalisten, die die Arbeit von Abgeordneten für die Öffentlichkeit überwachen und dabei ein ums andere mal auf vertrauliche Hinweise angewiesen sind?

Und für den Fall, dass drei Fragen hier noch erlaubt sind:
Wie ist bei internationalem Austausch der Daten eigentlich gewährleistet, dass die deutschen Daten wirklich nach sechs Monaten gelöscht sind und nicht noch irgendwo auf einem Server einer EU Ermittlungsbehörde oder unserer transatlantischen Freunde schlummern?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Strohdiek,

vielen Dank für Ihre Anfrage zu meinem Abstimmungsverhalten beim Thema „Vorratsdatenspeicherung“.

Meinem Abstimmungsverhalten am vergangenen Freitag ist ein schwieriger Abwägungsprozess vorausgegangen. Einfacher gemacht hat mir z.B., dass es den Medienpolitikerinnen und –politikern der SPD-Fraktion gelungen ist, bei den Zufallsfunden zu einer Verbesserung zu kommen, in dem der Tatbestand des Geheimnisverrats in § 353b ausdrücklich in den Gesetzeswortlaut aufgenommen wurde. Ich hätte mir aber noch weitere Verbesserungen für den Bereich der journalistischen Arbeit gewünscht.

Erleichtert hat mir auch die Zustimmung, dass z.B. die Hürden für die Durchführung einer Telekommunikationsüberwachung in Zukunft höher liegen werden als heute (Straftaten mit einem Höchststrafmaß von weniger als fünf Jahren sind aus dem Katalog gestrichen worden) und der Berufsgeheimnisträgerschutz für Seelsorger, Strafverteidiger und Abgeordnete künftig absolut geschützt wird. Bei Ärzten, Rechtsanwälten und Journalisten u.a. wird eine sorgfältige Verhältnismäßigkeit im Einzelfall erforderlich. Ich hätte mir bei diesen Berufsgruppen übrigens mehr Schutz vorstellen können…

Ich würde Ihre Anforderung insofern anders formulieren. Nicht: Warum die Daten von MdBs nicht gespeichert werden dürfen, sondern warum die von Journalisten gespeichert werden können.

Wie Sie in Vorbereitung Ihrer Fragestellung sicherlich festgestellt haben, habe ich außerdem zur Abstimmung eine Persönliche Erklärung abgegeben, in der ich gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen kritisiert habe, dass bei Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten nach § 160a des Gesetzentwurfs ein Ermessensspielraum bei der Entscheidung über Ermittlungsverfahren eingeräumt wird.

Bei den Beratungen über die Richtlinie auf europäischer Ebene wurden von deutscher Seite bereits Verbesserungen durchgesetzt. Insofern ist es nicht richtig zu behaupten, dass die Bundesregierung auf EU-Ebene nichts erreicht hat.

Sie befürchten außerdem, dass deutsche Daten irgendwann einmal bei „unseren transatlantischen Freunden schlummern“ werden. Hier erwähnen Sie nicht, dass bereits die Richtlinie Vorgaben zu Datenschutz und Datensicherung enthält.

Wir werden in den nächsten Monaten als Parlament zu überprüfen haben, wie sich die nun verabschiedeten Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung auswirken werden.

Übrigens fühle ich mich noch einer Generation bzw. Position zugehörig, die mit der Weitergabe der eigenen Daten sehr zurückhaltend umgeht. Allerdings stelle ich einen zunehmenden Wandel in der Gesellschaft und die Bereitschaft fest, seine Daten preiszugeben (payback-Karten, SMS, Internet wie z.B. MySpace, usw.). Ich werde diese Entwicklung weiterhin kritisch begleiten.

Bei jedem Gesetz gilt es für uns als Abgeordnete, die Vorteile und die möglichen Defizite einer vorgeschlagenen gesetzlichen Regelung abzuwägen. Nur sehr selten ist man 100%ig mit einem Entwurf zufrieden. Bei dem am Freitag verabschiedeten Gesetz fiel mir persönlich dieser Abwägungsprozess besonders schwer.

Mit freundlichen Grüßen
René Röspel