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Frage von Horst L. •

Frage an René Röspel von Horst L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Röspel,
ich versuche es mit einfachen Sätzen.
Den Rentnern wurde die Erhöhung ihrer Renten in diesem Jahr von der Regierung als etwas ganz Tolles verkauft.
Wenn ich mal eine Rente von € 1.100 ansetze, die für viele garnicht mal so schlecht ist, hat dieser Rentner gerade ca. € 6,00 mehr in seiner Geldbörse.
Rechnen Sie nur die Verteuerung der Energiekosten dagegen, steht unter dem Strich nichts, oder eventuell ein Minus zu Buche.
Von dem jämmerlichen Gezerre um die Erhöhung oder Verlängerung des ALG will ich hier erst garnicht reden, da ich als Rentner davon nicht direkt betroffen werde, ich aber die Wut dieser Leute durchaus verstehen kann.
Sie haben sicher die Diskussion in der ARD am 11.11.2007 gesehen?
Die Erhöhung der Diäten liegt natürlich schon etwas länger zurück, aber bedenken Sie die Höhe.
Wenn ich eine Rente von € 7.000 hätte, würde ich bis zu meinem Lebensende auf eine Erhöhung verzichten.
Ihre Privilegien will ich hier garnicht erwähnen.
Die Diätenerhöhung, die Sie und Ihre Kollegen derzeit planen, ist daher absolut nicht nachvollziehbar.
1. Frage: Wie werden Sie, wenn es dazu kommt, abstimmen?
2. Frage: Sie sind nach Ende dieser Legislaturperiode, wenn ich das recht in Erinnerung habe, 8 Jahre Abgeordneter.
Bei einem Auscheiden würden Sie round about genau soviel Rente bekommen, wie einer, der ca.40 Jahre gearbeitet hat.
Finden Sie das richtig?
Dazu hätten Sie ja nach einem Ausscheiden, da Sie ja noch jung sind, die Möglichkeit, zusätzlich für Ihren Ruhstand einiges zu tun, aber das sei nur der guten Ordnung halber erwähnt und gehört natürlich nicht hierhin.
Meine Reaktion, sollte die Erhöhung beschlossen werden, werde ich entweder garnicht mehr wählen, was mir selbst nicht gefallen würde, oder ich werde die Linken wählen, die mir zwar auch nicht sonderlich liegen.
Ich denke, dass ein kleinerDenkzettel Ihnen allen einmal gut tun würde.
Wie wäre es denn mit einem Volksentscheid?
Denn Sie sind doch die Vertreter desselben.
Freundlche grüsse
Horst Loock

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Loock,

vielen Dank für Ihre Frage vom 12. November 2007 zum Thema Diätenerhöhung. Erlauben Sie mir, dass ich nicht nur mit „einfachen Sätzen“ antworte, sondern auch ausführlicher werde an den Stellen, wo ich es für angebracht halte.

Einige Vorbemerkungen zum Thema Rente:
Ich kann mich nicht erinnern, dass die Rentenerhöhung von der Regierung „als etwas ganz Tolles verkauft“ worden wäre. Das hätte ich auch für falsch gehalten, denn 0,54 % sind wahrlich nicht viel. Deshalb war es im Gegenteil richtig, dass der damals zuständige Arbeitsminister Franz Müntefering eher zurückhaltend und nicht euphorisch die Öffentlichkeit über die zu erwartende Rentenerhöhung informiert hat. Ich verstehe, dass es bei Rentnern und Pensionären Unmut über die geringe (i.d.R. auch die höheren Kosten nicht abdeckende) Erhöhung gibt. Allerdings gibt es nur einen (einfachen) Zusammenhang zwischen der Höhe der Einkommen bzw. der Lohnzuwächse auf der einen und der Rentenerhöhung auf der anderen Seite: Je höher die Lohnzuwächse (und/oder die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten), desto höher (oder überhaupt) fällt die Erhöhung der Renten aus. Deswegen kann man sich nur freuen, wenn IG Metall und andere Gewerkschaften gute Lohnabschlüsse erzielen (nach Jahren der Lohnzurückhaltung). Denn dann wird über den Generationenvertrag auch die Rente steigen. Vor diesem Hintergrund kann man sich nicht darüber beschweren, dass die Rente nicht in dem Umfang steigt wie die Einkommen, denn das ist schlicht nicht möglich (es sei denn, man würde der heute arbeitenden Generation, die die höchsten Beiträge zahlt, noch mehr Lasten aufbürden). Der Bundestag nimmt übrigens seine Verantwortung zur Sicherung der Renten und Stabilisierung der Beiträge wahr: Dieses Jahr wird der Bund etwa 80 Milliarden € in die Rentenkasse zuschießen (fast jeder 3. € des Bundeshaushaltes wird für die Rente ausgegeben – zusätzlich zu dem, was die Beitragszahler finanzieren). Eine Rentenerhöhung darüber hinaus, sehr geehrter Herr Loock, ist nur möglich, wenn wir bei Ihren Kindern mehr Geld einsammeln! Von daher ist das Bedauern über geringe Rentenerhöhung verständlich, sie kann aber nicht mit der Höhe von Einkommen und Diäten verglichen werden.

Die Sendung „Anne Will“ habe ich nicht sehen können, weil ich zu dieser Uhrzeit (wie an fast jedem Sonntagabend vor den 20 Sitzungswochen dieses Jahres) im Zug nach Berlin gesessen habe.

Daher davon unabhängig einige Fakten:

Abgeordnete haben nach Artikel 48 Absatz 3 Satz 1 Grundgesetz (GG) und der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung („Diät“) und eine entsprechende Altersentschädigung (Ruhegeld), die der Besoldung folgt. Beide wurden zuletzt zum 1. Januar 2003 angehoben.

Der Bundesgesetzgeber hat den verfassungsrechtlichen Vorgaben und den Grundsätzen des Bundesverfassungsgerichts bei der Verabschiedung des Abgeordnetengesetzes im Jahre 1977 Rechnung getragen, indem er als Orientierungsgröße für die Entschädigung der Abgeordneten die Bezüge solcher Amtsinhaber wählte, die einer mit den Abgeordneten vergleichbaren Verantwortung und Belastung unterliegen. Als vergleichbar mit den Abgeordneten (in meinem Wahlkreis bin ich für fünf Städte mit etwa 300.000 Einwohnern zuständig) wurden Bürgermeister kleiner Städte und von Gemeinden in NRW mit 40 bis 60 Tausend Einwohnern angesehen. Diese erhalten als kommunale Wahlbeamte auf Zeit eine Vergütung der Besoldungsgruppe B6. Als vergleichbar wurden auch die einfachen Richter bei einem obersten Gerichtshof des Bundes (Bundesgerichtshof, Bundesarbeitsgericht, etc.) angesehen, die bei der Ausübung ihres Amtes ähnlich wie Abgeordnete unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen sind. Sie erhalten eine Vergütung nach der Besoldungsgruppe R6.

Diese Bezugsgrößen wurden bisher nie erreicht. Bei der Verabschiedung des Abgeordnetengesetzes im Jahre 1977 betrug die gesetzlich festgesetzte Entschädigung 91 % der Bezüge der Besoldungsgruppe B6/R6. Dieses Verhältnis veränderte sich nicht zuletzt aufgrund wiederholter Nullrunden bis 1994 auf 76 %. In den Folgejahren näherte sich die Abgeordnetenentschädigung den Bezugsgrößen zwar an und beträgt seit 1. Januar 2003 monatlich 7.009 €. Zu den Monatsbezügen der Besoldungsgruppe B6/R6 in Höhe von rund 7.668 € (bei Verheirateten, ohne Kinder) besteht derzeit aber immer noch eine Differenz von 659 €; das sind 9,4 % (ohne Berücksichtigung der Sonderzahlungen bei Beamten).

Im Rahmen des geltenden Grundgesetzes ist es nicht möglich, die Entscheidung über die Höhe der Diät auf andere zu übertragen, obwohl ich persönlich nichts dagegen hätte, wenn sich die Erhöhung z. B. an der allgemeinen Preissteigerung, den Erhöhungen bei den Beamtenbesoldungen, der Rente oder den Empfehlungen einer unabhängigen Expertenkommission orientieren würde (was würde aber die Öffentlichkeit sagen, wenn die eine noch deutlichere Erhöhung vorschlagen würde?...). Der Deutsche Bundestag muss aber nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes selbst über jede Erhöhung der Entschädigung vor den Augen der Öffentlichkeit durch Gesetz entscheiden. Die Entscheidung über die Höhe der Entschädigung kann daher nicht auf eine unabhängige Expertenkommission übertragen oder durch eine automatische jährliche Anpassung in der Höhe der durchschnittlichen Steigerung der Löhne und Gehälter ersetzt werden.

Grundsätzlich kann man daher die Frage stellen,
1. welcher Verdienst für einen Abgeordneten eigentlich angemessen ist, und
2. wie hoch nun nach 5 Jahren ohne Diätenerhöhung eine Anpassung sein darf.

Das können Sie selbst einschätzen, aber bitte vor folgendem Hintergrund:
• Ist es unangemessen, eine Besoldung vergleichbar einem Bürgermeister einer 50.000-Einwohner-Stadt (ohne dessen Zulagen, Orts- und Kinderzuschlag usw.) zu bekommen, wenn man für einen Wahlkreis mit
300.000 Einwohnern zuständig ist (und das ganze mit 3,5 Mitarbeitern ohne zuarbeitende Verwaltung und Vertreter managen muss)?
• Mein verfügbares Nettoeinkommen liegt etwa 400 €/Monat über dem eines mit A 16 besoldeten Schulleiters eines Gymnasiums (50 Jahre, verh., zwei Kinder)
• Wegen der derzeitigen Diskussion habe ich in meiner letzten (typischen) Sitzungswoche meine Arbeitszeit einmal genau nachgehalten (Mittagspausen nicht eingerechnet): von Montag bis Sonntag habe ich 71 Stunden gearbeitet (nicht unübliche Stundenzahl). Dabei soll ich zu Recht unbeeinflusst, frei und verantwortungsvoll über die unterschiedlichsten Themen entscheiden. Vom Stundenlohn bin ich nicht mehr allzu weit von meinem alten Job entfernt, aber da hatte ich die meisten Wochenenden frei …

Was den Erhöhungsbetrag von 330 € (4,7 %) zum 1.1.2008 und 329 € zum 1.1.2009 (4,48 %) anbelangt, hat mich die Kritik an den geplanten Erhöhungen zu interessanten Ergebnissen geführt:
• Beim Tarif der IG Metall hat es im Vergleichszeitraum seit 2003 folgende Tariferhöhungen gegeben:
(1.6.2002: + 4 % plus 120 € pauschal für Mai)
1.6.2003: + 3,1%
1.3.2004: + 2,2 %
1.3.2005: + 2,7 %
1.6.2006: + 3,0 % (plus 310 € Einmalzahlung für März, April, Mai; Abweichungen durch Betriebe nach oben und unten möglich)
1.6.2007: + 4,1 % (plus Einmalzahlung für April, Mai: 400 €)
(1.6.2008: + 1,7 % (plus Einmalzahlungen von 0,7 % für Monate Juni bis Okt)
Es freut mich, dass die Metallarbeitnehmer vernünftige Lohnabschlüsse bekommen haben! Für einen mittleren Metallfacharbeiter, der in 2003 im Monat 2000 € brutto verdient hat, bedeutet das, dass er (ohne Einmalzahlungen!) seit 2003 bis 1.1.2008 eine Lohnerhöhung um 15,1 % erhalten hat. Er hat mindestens 318 €/Monat (ab 1.6.2008: 357 €) mehr als 2003.

• Bei den Beamten sind die Tariferhöhungen zwar geringer ausgefallen:
Ein junger Studienrat (A13), der 2003 im Monat (ohne Zuschläge
gerechnet!) etwa 3.300 € brutto bekommen hat, hat folgende
Tariferhöhungen erhalten:
1.4.2003: + 2,4 %
1.4.2004: + 1,0 %
1.8.2004: + 1,0 %
Gegenüber 2003 bekommt er infolge der Tariferhöhungen 4,4 % bzw. 147 €
im Monat mehr. Allerdings hat er seither auch zweimal die alle zwei (im
höheren Alter drei) Jahre automatisch erfolgende höhere Alterseinstufung
mitgemacht von etwa 140 €/Monat, so dass der Zuwachs pro Monat ggü. 2003
bei 147 + 140 +140 = 447 € liegt.

• Wäre ich in meinem Beruf als wissenschaftlicher Angestellter an der Uni geblieben, hätte ich einen mindestens genauso hohen Zuwachs gegenüber 2003 erhalten!

Warum sollen Abgeordnete im gleichen Zeitraum weniger absoluten €-Zuwachs haben als ein Metallarbeiter oder ein Lehrer (deren Arbeit ich selbstverständlich auch schätze)?? Warum soll ich denn als Abgeordneter weniger Gehaltszuwachs bekommen als wenn ich in meinem alten Beruf geblieben wäre?

Sehr geehrter Herr Loock,
es war richtig, dass die Abgeordneten wegen der in den letzten Jahren angespannten wirtschaftlichen Lage die Entschädigung und die Altersentschädigung seit dem Jahre 2003 nicht angehoben haben. Ich habe immer gesagt, dass für mich eine Erhöhung der Diäten nur in Frage kommt, wenn die wirtschaftliche Situation es zulässt (s.o.) und wenn wir an die Altersversorgung der Abgeordneten gehen. Deshalb habe ich seit 1999 die Diätenerhöhungen jeweils gespendet (und werde das zu einem Teil auch weiterhin tun).
Aber vor dem Hintergrund des oben gesagten halte ich die Erhöhung für nachvollziehbar und habe deshalb im Bundestag auch zugestimmt.

Die Veränderungen bei der Altersversorgung sehen wie folgt aus:

Derzeit erhält ein Abgeordneter nach dem Ausscheiden aus dem Bundestag für jedes Jahr seiner Mitgliedschaft eine Altersentschädigung in Höhe von 3 % der monatlichen Diät ab dem 65. Lebensjahr, wenn er mindestens acht Jahre lang Mitglied des Bundestages war. Nach diesen acht Jahren erhält er also 24 % der monatlichen Diät von derzeit 7.009 Euro als Altersversorgung. Zukünftig sollen statt 3 % nur noch 2,5 % pro Jahr der Mitgliedschaft gezahlt werden. Nach acht Jahren im Bundestag erhält ein ehemaliger Abgeordneter dann nicht mehr 24 % der Diät, sondern nur noch 20 % (der Steigerungssatz der Altersentschädigung ist nach 1995 bereits von 4 % auf 3 % gesenkt worden). Der Höchstsatz der Altersentschädigung von nunmehr 67,5 % der Abgeordnetenentschädigung wird künftig erst nach 27 und nicht wie bisher bereits nach 23 Mandatsjahren erreicht. Ein Versorgungsanspruch im Alter (ab dem 65. Lebensjahr) entsteht nach dem Konzept der lückenfüllenden Teilversorgung nach dem ersten Jahr der Mitgliedschaft.

Und wir werden die Regeln für die „Rente mit 67“ auch auf die Abgeordneten übertragen (auch wenn ich „beim letzten Mal“ die Rente mit 67 abgelehnt habe).

Zukünftig sollen, wenn wir das Grundgehalt des Bürgermeisters einer 50.000-Einwohner-Stadt (ohne Zuschläge o. ä.) erreicht haben, die Entschädigungen nur erhöht werden, wenn sich auch die Vergütung dieser vergleichbaren Bürgermeister und Bundesrichter verändert. Darüber soll jedes Mal per Gesetz transparent entschieden werden.

Das scheint mir ein vernünftiges Verfahren zu sein. Und deshalb werde ich zum ersten Mal nach neun Jahren eine Diätenerhöhung annehmen.

Zu Ihrer zweiten Frage: Nach Auslaufen dieser Legislaturperiode wäre ich im Jahre 2009 seit elf Jahren im Bundestag. Nach altem Recht hätte ich damit ab dem 61. Lebensjahr Anspruch auf eine Pension in Höhe von 2.567,25 € (brutto, voll steuerpflichtig, voller Krankenversicherungsbeitrag als freiwillig gesetzlich Versicherter). Nach dem ab 1.1.2008 gültigen Recht wird die Pension für 12 Jahre Zugehörigkeit 2.300,40 € betragen, also um 266,85 € gekürzt. Infolge der von mir geforderten Übertragung der Regelungen der „Rente mit 67“ werde ich als 1964 Geborener einen Pensionsanspruch künftig erst ab dem 63. Lebensjahr erhalten. Nach wie vor halte ich eine Abschlagsregelung für vor dem 65./67. Lebensjahr in Pension Gehende auch für Abgeordnete für notwendig. Gerechterweise allerdings ist auch hier der Blick auf vergleichbare Positionen bei Beamten oder in der freien Wirtschaft angebracht!

Grundsätzlich hätte ich übrigens keine Probleme damit, für eine eigene Altersvorsorge zu zahlen. Das würde aber – wie in NRW - eine deutliche Erhöhung der Diäten voraussetzen. Auf der anderen Seite muss man sich bei einem Systemwechsel überlegen, für welche Menschen es noch ohne weiteres möglich wäre, Abgeordneter (auf Zeit) zu werden: für diejenigen, die sicher in ihren Job zurückkehren können (Beamte) oder für diejenigen, die es sich leisten können, Abgeordneter zu werden (weil sie auf der Gehaltsliste Interessierter stehen oder sich keine Sorge um ihre Zukunft machen müssen). Ich bin letztlich das Risiko eingegangen, meinen Beruf (der mir auch viel Spaß gemacht hat) und meine Karriere dort aufzugeben. In meinen Beruf kann ich nicht wieder zurück. Deshalb fällt mir die Entscheidung, Abgeordneter zu werden, im Nachhinein leichter, weil ich weiß, dass meine Altersversorgung gesichert ist und ich nicht auf „Anschlussangebote“ interessierter Lobbyisten angewiesen sein muss. Ich kann damit frei und unabhängig solche Lobbyisten kritisieren und denen widerstrebende Politik machen, wenn ich es für sinnvoll halte.

Ich hoffe, dass ich Ihnen habe deutlich machen können, warum ich nach neun Jahren meine erste Diätenerhöhung annehmen werde.

Übrigens: Die Mehrkosten für die Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung belaufen sich im Jahr 2008 auf rund 2,4 Mio. € und ab dem Jahr 2009 auf weitere rund 2,4 Mio. € jährlich. Bei den Versorgungsaufwendungen wird die Herabsetzung des Steigerungssatzes für die Altersentschädigung langfristig zu Einsparungen führen.

Mit freundlichen Grüßen
René Röspel