
(...) Offenbar soll das die lustige Idee eine Zeitgenossen (jedenfalls nicht des Bundes) sein, die das gerade noch Erlaubte ausnutzt. Aus meiner Sicht gibt es keine rechtliche Handhabe, um die Nutzung des Namens „Bundesamt für magische Wesen“ zu unterbinden. Nach Überprüfung der Homepage ( http://bundesamt-magische-wesen.de/ ), konnte ich weder einen Verstoß gegen die Nutzung von Hoheitszeichen (§124 OWiG Beispielsweise den Bundesadler), noch eine konkrete Form der Amtsanmaßung wie im §132 StGb (Amtsanmaßung) beschrieben finden. (...)