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Frage von Markus R. •

Frage an René Röspel von Markus R. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Röspel,

Gestern habe ich bei uns in Hagen ein Fahrzeug mit der Aufschrift "Bundesamt für Magische Wesen" gesehen und frage mich ob das nicht eigentlich verboten ist sie als Behörde auszugeben die es garnicht gibt bzw. Sich überhaupt als Regierungsbehörde auszugeben die keine ist. Denn ich denke nicht das die Regierung solch lächerliche Behörden ins Leben ruft...

MfG
Markus R.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Rücker,

Vielen Dank für Ihre Frage vom 12.09.2015 zum Thema „Rechtslage bei der Nutzung von anscheinend bundesinstitutions-ähnlichen Namen“. Über dieses „Bundesamt“ habe ich mal in der Zeitung gelesen oder im Fernsehen gesehen. Offenbar soll das die lustige Idee eine Zeitgenossen (jedenfalls nicht des Bundes) sein, die das gerade noch Erlaubte ausnutzt. Aus meiner Sicht gibt es keine rechtliche Handhabe, um die Nutzung des Namens „Bundesamt für magische Wesen“ zu unterbinden. Nach Überprüfung der Homepage ( http://bundesamt-magische-wesen.de/ ), konnte ich weder einen Verstoß gegen die Nutzung von Hoheitszeichen (§124 OWiG Beispielsweise den Bundesadler), noch eine konkrete Form der Amtsanmaßung wie im §132 StGb (Amtsanmaßung) beschrieben finden. Verboten wäre die Nutzung des Namens nur, wenn gleichzeitig eine durch die Hoheitsrechte des Bundes vorbehaltene Aktion durchgeführt werden würde, beispielsweise das Ausstellen von amtlichen Dokumenten (Geburtsurkunden, polizeiliche Bescheide, etc.), oder das Logo Elemente der Heraldik des Bundes aufzeigte. Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort weiter geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
René Röspel