Frage an René Röspel von Manfred B. bezüglich Soziale Sicherung
Hallo herr Röspel.
Wie stehen sie zu Zwangsverrentung ab 60 jahren wenn mann leider hartz 4 beziehen muss.
Mit freundlichem Gruß
Manfred Biegler
Sehr geehrter Herr Biegler,
vielen Dank für Ihre Frage vom 10. September 2008 zum Thema "Rente".
Bereits im November 2007 hatten wir uns gegenüber der Union durchgesetzt und Verbesserungen im Sinne der Betroffenen ermöglicht. Nun gilt, dass erst ab 63 Jahre ein Arbeitslosengeld II-Empfänger auf die Vorrangigkeit der Rentenansprüche verwiesen werden kann.
Wie Sie vielleicht in den Medien verfolgt haben, habe ich gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen aus der SPD an einem Papier mit dem Titel "Reichtum nutzen, Armut bekämpfen, Mittelschicht stärken." gearbeitet und dieses Anfang September bekannt gemacht. Unter anderem haben wir zur Rente bzw. zum Renteneintritt gefordert: "- Fortführung der Altersteilzeitregelung und Einführung einer Altersgleitzeitregelung (flexible Übergänge ins Rentenalter). Teilrente attraktiv machen."
Für mich gilt, dass wir versuchen müssen, das faktische Renteneintrittsalter unter anderem durch Qualifizierungs- und Fördermaßnahmen zu erhöhen. Aus diesem Grunde sehe ich auch die "Rente mit 67" äußerst kritisch, da hier aus meiner Sicht der zweite vor dem ersten Schritt (Erhöhung des Renteneintrittsalters) gemacht wurde. Insofern halte ich jede Maßnahme zur "Zwangsverrentung" für problematisch und ich denke nicht - wie etwa mein CDU-Kollege Dr. Brauksiepe -, dass dieses Thema "von interessierter Seite maßlos aufgebauscht" (Tagesspiegel, 26. August 2007) wurde.
Das beste Mittel zur Lösung dieses Problems sind bessere Vermittlungschancen für ältere Erwerbssuchende sowie Arbeitsangebote, von denen man auch leben kann (Stichwort: flächendeckender Mindestlohn).
Mit freundlichen Grüßen
René Röspel