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Frage von Alexander M. •

Frage an René Röspel von Alexander M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Röspel,

Im Dezember 2007 hat der Bundestag ein Gesetz verabschiedet, welches Spiele mit "besonders gewalthaltigen Szenen" verbieten will aufgrund steigender Jugendgewalt in der heutigen Zeit. Jedoch haben alle bisherigen Untersuchungen dies widerlegt. Darum ist meine Frage: Benötigen wir so ein Gesetz? Es gibt viele Leute die ich kenne, die durch diese "Killer-Spiele" ruhiger werden anstatt aggressiv, da sie etwaige Aggressionen in diesen Spielen abbauen können. Natürlich besteht immer die Gefahr, dass es Menschen gibt die solche "Gewaltszenen" psychisch nicht vertragen oder sie als abschreckend erachten, doch jene Menschen müssen diese Spiele nicht spielen bzw. jemandem dabei zusehen wie er ein solches "Killer-Spiel" spielt. Ihre Meinung zu diesem Thema würde mich sehr interessieren, da auch sie einen Teil dazu beitragen können, ein so irrwitziges Gesetz zu verhindern.

Mit freundlichen Grüßen
Alexander Melzer

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Melzer,

vielen Dank für Ihre Frage vom 23. Februar zum Thema Computerspiele. Vorab vielleicht erst einmal ein paar Richtigstellungen. Der Deutsche Bundestag hat im Dezember 2007 kein Gesetz zu diesem Thema verabschiedet. Die Bundesregierung hat hingegen in der Kabinettssitzung am 19. Dezember Änderungen des Jugendschutzgesetzes beschlossen, welche sich auf Computerspiele bezieht. Ich gehe davon aus, dass sich Ihre Fragen auf diesen Gesetzesentwurf beziehen. Dieser Gesetzesentwurf (Bundesratsdrucksache 03/08) ist an den Bundesrat überwiesen wurden, der dazu mittlerweile ebenfalls ein Votum abgegeben hat. Dem Bundestag wird der Gesetzesentwurf in den nächsten Tagen zugeleitet, woraufhin eine Beratung zu dem Thema beginnen wird, die zu Veränderungen am Gesetzestext führen können. Derzeit ist noch nicht klar, wann mit einer Verabschiedung im Bundestag gerechnet werden kann.

Bei der oben genannten Novellierung des Jugendschutzgesetzes geht es sich nicht, wie Sie in Ihrem Schreiben darstellten, um ein Verbot von besonders gewalthaltigen Spielen, sondern um ein weitreichendes Abgabe-, Vertriebs- und Werbeverbot von Spielen die „besonders realistische, grausame und reißerische Darstellung selbstzweckhafter Gewalt beinhalten, die das mediale Geschehen beherrschen“. Dies ist eine Erweiterung des derzeit gültigen § 15 Jugendschutzgesetzes (JuSchGe) bzw. § 131 Strafgesetzbuchs (StGB). Bereits jetzt besteht somit die Möglichkeit eines Verbots und der Einleitung eines Strafverfahrens. Eine weitere Forderung des Gesetzentwurfes ist die besser sichtbare Altersbegrenzung auf den Spielverpackungen.

Der Vorschlag des Innenministerium Bayerns, ein strafrechtliches Herstellungs- und Verbreitungsverbot von sogenannten „Killerspielen“ einzuführen, erhielt hingegen im Bundesrat eine Absage. Zu dieser CSU-Forderung lässt sich anmerken, dass laut dem Bericht des Bredow-Instituts für Medienforschung aus Hamburg, auf das sich die jetzige Novellierung beruft, das derzeitige Vollzugsdefizit bei § 131 aufgrund mangelnder personeller und sachlicher Ressourcen bei den zuständigen Staatsanwälten zurückzuführen ist. Staatsanwälte sind wiederum Ländersache. Wir haben meiner Meinung nach kein Gesetzeslücke, sondern so weit ich dies überblicken kann, viel mehr ein Vollzugsdefizit. Länder wie Bayern sollten vielleicht erst einmal vor der eigenen Haustür kehren, bevor sie nach schärfen Gesetzes rufen.

Nach furchtbaren Ereignissen wie den Amokläufen in Emsdetten oder Erfurt gibt es immer Versuche einfache Antworten auf das Unfassbare zu geben. In den oben beschriebenen Fällen waren es die sogenannten „Killerspiele“ (in den USA wurde in ähnlichen Fällen eine bestimmte Art von Musik als Auslöser genannt). Ich glaube nicht, dass man diese Ereignisse so einfach erklären kann. Jeder Fall muss einzeln betrachtet werden. Ursachen werden eher in der Psyche und im sozialen Umfeld des Täters zu finden sein. Einige Fälle wird man wahrscheinlich nie eindeutig „klären“ können. Eine Vorverurteilung der überwiegenden Masse an „friedlichen“ Computerspielern ist für mich deshalb der falsche Weg.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat diese Position, zusammen mit der Union, gerade noch einmal mit einem aktuellen Antrag (Bundestagsdrucksache 16/7116) bekräftigt. Dort werden Computerspiele als ein bedeutender Bestandteil des kulturellen Lebens unseres Landes und prägend für unsere Gesellschaft bezeichnet. Eingerichtet werden soll darüber hinaus der von der SPD initiierte Deutsche Computerspielpreises. Hiermit sollen besonders hochwertige Spielkonzepte aus Deutschland, ähnlich dem Deutschen Filmpreis, anerkannt und ausgezeichnet werden.

Ich hoffe ich habe Ihre Frage damit ausreichend beantwortet und verbleibe mit freundlichen Grüßen

René Röspel

PS. Meinen Kinder werde ich solche Spiele allerdings nicht zur Verfügung stellen.