Frage an René Röspel von Christian H. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Röspel,
ich weiss nicht, ob das Thema Verbraucherschutz zur GEZ Gebühr passend ist. Ich habe nur in den Vorgaben keine bessere Bezeichnung gefunden.
Mir geht es darum, wie die GEZ für PCs eine Gebühr verlangen kann, wenn sie Internetanschluss haben.
Das Internet ist ein Ozean an unendlichen Angeboten, in dem die öffentlich rechtlichen Sender eine so gut wie nicht vorhandene Menge an Angeboten abieten.
Es gibt ein paar Seiten von ARD, ZDF , Phönix usw. .
Wenn man die Menge an Angeboten des Internets insgesamt, mit der Menge an Angeboten der öffentlich rechtlichen Sender vergleicht, ist die Menge der öffentlich rechtlichen Sender = 0 .
In einem Meer an Angeboten erlaubt sich die GEZ für die Einstellung von einer absolut unbedeutenden Menge an Seiten eine Begühr von fast 24 Euro/Jahr zu verlangen, da ja allgemein die Möglichkeit besteht, dass vielleicht jemand in diesem Ozean an Angeboten, zufällig über eine ARD/ZDF Seite stoplert.
Ich habe mir gedacht, ich mache eine Internetseite, die ich der Allgemeinheit zur Verfügung stelle und verlange dafür eine Gebühr von 6 Euro pro Vierteljahr, von der GEZ, da sie ja dieses Angebot nutzen kann.
Diese Seite wird auch einen nutzen für die Öffentlichkeit haben, so dass ich diese Gebühr begründen kann.
Da sie ja auch die Möglichkeit haben , darauf zuzugreifen, wird Ihnen in naher Zukunft wohl auch ein Gebührenbescheid in´s Haus flattern.
Was halten sie davon ?
Naja ... nicht wirklich ...
Ich hoffe, damit deutlich gemacht zu haben, was ich über dieses Thema denke.
Was denken sie persönlich davon, dass jeder , der irgendein Angebot, was mehr , oder weniger Interessant ist, in´s Internet stellt, dafür eine Gebühr verlangen kann ?
Diese Vorgehensweisen verleiten dazu, komplett die GEZ-Geräte abzumelden.
Für Fernseher und Radios, sieht das ja jeder ein und das ist in Ordnung.
Aber für´s Internet ??? Wie sehen Sie das ?
Mit freundlichem Gruss,
Christian Hütt
Sehr geehrter Herr Christian Hütt,
wie Sie sicherlich wissen, sind Rundfunk- und Fernsehgebühren Ländersache. Die Bundesebene hat auf diese Entscheidungen somit keinen Einfluss. Trotzdem möchte ich Ihnen anbei meine Meinung zu dem Thema darstellen.
Am 19. Oktober 2006 haben sich die Ministerpräsidenten der Bundesländer auf eine Rundfunkgebühr für internetfähige Handy- und PC-Geräte verständigt. Sie beträgt ab dem 1. Januar 2006 5,52 Euro. An dieser Entscheidung hat es viel Kritik gegeben. Auch ich empfinde die Entscheidung als nicht ganz unproblematisch. Besondere Auswirkungen wird sie aber weniger auf Privathaushalte haben, denn dort wird zum allergrößten Teil bereits GEZ bezahlt, sondern eher auf kleinere Unternehmen. Diese besaßen bisher meistens kein Radio- oder Fernsehgeräte, verwenden aber internetfähige PCs.
Über den größten Teil dieser nun seit 2007 kostenpflichtigen, da internetfähigen Geräte, wird aber wahrscheinlich nie Radio oder TV-Programme über das Internet empfangen werden, da sie reine Arbeitscomputer darstellen (im Gegensatz zu TV-Geräten sind PCs auch nicht verplombbar). Somit denke ich, dass die derzeitige Regelung – Gebühren für Besitz, unabhängig von der Nutzung (damit meine ich die allgemeine Nutzung von TV und Radio, nicht die reine Nutzung von privaten Stationen) – immer weniger Sinn macht.
Da die tatsächliche Nutzung schwer zu überprüfen ist, könnte eine Abgabe pro Haushalt durchaus eine Alternative darstellen. Auch die Länderchefs haben angekündigt, die jetzigen GEZ-Regelungen zu überprüfen und gegebenenfalls zu ändern.
Und um auf Ihr Beispiel mit der Gebührenpflicht für Ihrer privaten Homepage einzugehen: Bei ARD, ZDF, etc. handelt es sich um öffentlich rechtliche Einrichtungen, deren Auftrag sich aus dem Grundgesetz Artikel 5 ableitet. Sie sind der Ausgewogenheit und Objektivität verpflicht, einzelne Gruppen dürfen keinen alleinigen Einfluss auf den Inhalt der Programme ausüben. Wenn Sie eine Internetseite für die Öffentlichkeit anbieten, nehmen Sie damit Ihr Recht auf freie Meinungsäußerung wahr, die Seite bleibt aber eine private Homepage. Diese beiden Angebote sind somit bereits institutionell vollkommen verschieden.
Lassen Sie mich noch einige grundsätzliche Sätze zum öffentlich-rechtlichen Fernsehen sagen. Für mich besteht ein gravierender Unterschied bei Qualität und Seriosität zwischen öffentlichen TV- und Radioprogrammen und den rein privatfinanzierten Stationen. Kommerzielle und über Werbung finanzierte TV- und Radioprogramme sind auf bestimmte Einschaltquoten angewiesen und werden danach ihr Angebot ausrichten. Deshalb sind öffentlich-rechtlich finanzierte Radio- und TV-Programme genauso unverzichtbar wie öffentliche Theater, weil sie garantieren, dass nicht nur Massenware aufgeboten wird. Ich sehe damit keine Alternative zu Gebühren für öffentliches Fernsehen und Rundfunk, wie auch immer diese am Ende gestaltet sein sollten.
Mit freundlichen Grüßen
René Röspel