Portrait von René Röspel
René Röspel
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil René Röspel zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Lilith W. •

Frage an René Röspel von Lilith W. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Röspel,

vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Frage vom 10. Oktober 2019.

Am Anfang Ihrer Antwort schreiben Sie: "Einleitend möchte ich gerne anmerken, dass ich es prinzipiell richtig finde, dass Eltern und Kinder in einem vertretbaren und nicht überfordernden Maß finanziell füreinander einstehen müssen."
Ich bin nicht dieser Meinung und zwar aus dem folgenden Grund: Eltern haben in Deutschland die freie Wahl, Kinder zu bekommen oder nicht zu bekommen. Wenn sie sich für Kinder entscheiden, müssen sie diese auch finanzieren. Ich schulde meinen Eltern dagegen gar nichts (ich habe sie nicht gebeten, genau in diese Familie oder überhaupt geboren zu werden). Ich freue mich für Sie, dass Sie wohl in einer intakten Familie groß geworden sind (und das ist nicht ironisch gemeint). Leider gibt es auch sehr viele dysfunktionale Familien, in denen Vernachlässigung, Gewalt, Missbrauch etc. vorkommen (und diese werden leider oft nicht aktenkundig, sind vor dem Staat/Sozialamt also nicht beweisbar).

Nun meine neue Frage:
Wird das Angehörigen-Entlastungsgesetz (hier: Neuregelungen hinsichtlich des Elternunterhaltes) auch umgesetzt, wenn die SPD aus der "Großen Koalition" austritt?

Zurzeit (vom 19. bis 29. November 2019) läuft innerhalb der SPD die Abstimmung der Mitglieder für eine neue Partei-Spitze (Platz 1 und 2).

Wenn das "linke" Duo Esken und Walter-Borjans die Abstimmung gewinnt: Wird die SPD tatsächlich aus der GroKo austreten? Und wenn ja, wann? Wird das Angehörigen-Entlastungsgesetz vorher noch umgesetzt?

Und:
Ich kann sogar sehr gut nachvollziehen, dass die Länder/Kommunen (?) sich weigern, die entstehenden Kosten zu übernehmen, wenn die Heim-Kosten nicht mehr von den Angehörigen übernommen werden (bei einem Einkommen über 100.000 Euro). Die Regierung im Bund darf sich nicht wundern, wenn die Neuregelung "in den Sand gesetzt wird". Im Grunde müsste es auch an dieser Stelle heißen: "Wer bestellt, zahlt." Oder?

Freundliche Grüße
L. W.

Portrait von René Röspel
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau W.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Natürlich kann auch ich mir Familiensituationen vorstellen, bei denen ich sehr gut nachvollziehen kann, dass Kinder kein Interesse daran haben, ihre Eltern finanziell zu unterstützen. Vielleicht wäre das Wort „grundsätzlich“ treffender gewesen als „prinzipiell“. Im juristischen Sinne impliziert "grundsätzlich", dass etwas "in der Regel" so ist, aber es Ausnahmen gibt. Dies trifft ja auch beim Elternunterhalt zu (siehe Bürgerliches Gesetzbuch). Allerdings sind die Voraussetzungen dafür, von der Verpflichtung freigesprochen zu werden, sehr hoch. Umso wichtiger ist es, dass wir diejenigen mit niedrigeren Einkommen bei der Verantwortung entlasten.

Zu Ihrer Frage, ob das Angehörigen-Entlastungsgesetz auch umgesetzt würde, wenn die SPD aus der Großen Koalition austritt:

Das Gesetz ist diesen Monat bereits im Bundestag und heute im Bundesrat beschlossen worden und soll am 1. Januar 2020 in Kraft treten – ganz unabhängig davon, wie es mit der Koalition weitergehen wird. Ich persönlich gehe auch nicht davon aus, dass es zu einem vorzeitigen Bruch der Koalition kommt. Jetzt haben wir schon so vieles erkämpft gegen unseren Koalitionspartner (Grundrente, mehr Klimaschutz, weitreichende Abschaffung des Solis…) und ein paar Sachen möchten wir noch erreichen. Esken und Borjans haben sich dahingehend geäußert, dass kein „fluchtartiges Verlassen“ geplant sei, selbst wenn ein vorzeitiges Ende der GroKo beschlossen würde.

Wie, ob und welche anderen Gesetzesvorhaben dann noch umgesetzt würden, darüber könnte ich jetzt nur spekulieren. Das hängt auch davon ab, ob es zu Neuwahlen käme oder z. B. die CDU/CSU in einer Minderheitsregierung regieren möchte.

Zu Ihrem letzten Punkt: Die Befürchtung der Kommunen, dass sie durch die neue Regelung auf Kosten sitzenbleiben, ist natürlich naheliegend. Allerdings hat der Bund die Kommunen zuletzt gerade bei den Sozialleistungen um mehrere Milliarden Euro entlastet. Außerdem haben die Länder eingefordert, dass nachträglich ermittelt wird, welche tatsächlichen Mehrkosten den Kommunen bei der Hilfe zur Pflege tatsächlich entstanden sind. Ich finde, das ist ein richtiges Vorhaben. Auf dieser Basis kann und wird dann weiter über die Finanzierung diskutiert werden müssen, wenn es Notwendigkeit dazu gibt. In der letzten Antwort an Sie habe ich bereits gesagt, dass meines Erachtens der Bund zur Not eine größere Last tragen muss.

Mit freundlichen Grüßen
René Röspel