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Frage von Franz T. •

Frage an René Röspel von Franz T. bezüglich Finanzen

Wie ist Ihre Meinung zu der Regelung, dass Lehrer ab dem 1.1.2007 ihr Arbeitszimmer nicht mehr steuerlich geltend machen können, obwohl ein entsprechender Arbeitsplatz für Unterrichtsvorbereitungen und Korrekturen in der Schule vom Schulträger nicht bereit gestellt werden kann ?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Tepaße,
vielen Dank für Ihre Frage vom 23.12.06 das Steueränderungsgesetz betreffend.

Vorab erlauben Sie mir eine generelle Bemerkung: Ich bin der Überzeugung, dass wir an einem Punkt angelangt sind, an dem wir keine weiteren Steuersenkungen ermöglichen können. Im Gegenteil erfahre ich, dass sich der Staat (einschließlich der Länder und Kommunen) am Rande seiner Handlungsmöglichkeit bewegt und eher auf neue Einnahmemöglichkeiten angewiesen ist. Wir brauchen dringend mehr Investitionen in Bildung, Forschung, Infrastruktur (die überalterten Kanalnetze, sanierungsbedürftige Schulen und Universitäten) - Investitionsstau findet sich überall …Von daher glaube ich, dass wir (mindestens) auf Dauer um weitere Steuererhöhungen nicht herum kommen werden. (Diese müssen aber die höheren Einkommen und Vermögenden betreffen.)

In ähnliche Richtung zielt das Steueränderungsgesetz, das u.a. eine Reihe von Steuervergünstigungen einschränkt (aber gleichzeitig auch die sog. Reichensteuer in Kraft setzt). Über die Ausgewogenheit und Gerechtigkeit dieses Gesetzes haben wir innerhalb der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion sehr intensiv diskutiert. Aus meiner Sicht richtigerweise im Fokus standen dabei Veränderungen bei der Bergmannsprämie (die für den Gesamthaushalt relativ geringe Einsparung von insgesamt 25 Mio. €, schlagen bei den einzelnen Betroffenen deutlich zu Buche) und insbesondere bei der Entfernungspauschale. Aus systematischen (wenn ein Selbstständiger seine für seine Erwerbstätigkeit gefahrenen Km steuerlich geltend machen kann, sollte das auch ein Arbeitnehmer tun können, zumal immer mehr Mobilität gefragt ist) und ordnungspolitischen Gründen (Versicherung des Arbeitsweges) haben wir gegenüber der CDU/CSU die Beibehaltung eines allerdings erniedrigten Satzes ab dem ersten Km vorgeschlagen. Dieser Vorschlag ist jedoch von der Union abgelehnt und keinerlei Kompromissbereitschaft bei diesem Thema gezeigt wurden.

Das „Arbeitszimmer für Lehrer“ ist nachrangig diskutiert wurden, auch auf Grund des oben dargestellten Versuchs, wenigstens bei der Entfernungspauschale eine Verbesserung zu erreichen. Allerdings spricht als gewichtiger Grund für die Abschaffung der „Arbeitszimmer“-Regelung die auch von Ihnen genannte Tatsache, dass der Arbeitgeber (der Dienstherr ist das Land) dafür zu sorgen hat, dass ein entsprechender Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt (oder anderer Ausgleich geschaffen) wird. Hier den Arbeitgeber über eine allgemeine Steuerregelung zu entlasten, ist falsch. Ich habe mit der Abschaffung dieser Regelung auch deshalb weniger Bedenken, weil die meisten der Betroffenen nach A12 und höher besoldet werden und ich dies, vor dem Hintergrund der Belastungen, die Arbeitnehmer unterer Einkommensklassen zu tragen haben, für vertretbar halte.

Ich hoffe, Ihnen ausreichend geantwortet zu haben.

Mit freundlichem Gruß und guten Wünschen für 2007
René Röspel