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René Röspel
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Frage von Joachim Manfred H. •

Frage an René Röspel von Joachim Manfred H. bezüglich Senioren

Situation der Rentner.

Sehr geehrter Herr Röspel,

Was wollen Sie gegen die schleichende Enteignung, Sparzinsen und Rentenanpassungen weit unter der Inflationsrate, der Rentner in diesem Lande tun. Wann kommt die Rente für ältere Mütter, die für Einzahler in die Rentenkasse gesorgt haben aber dafür mit geringeren Renten leben müssen. Das sind Themen, die in den Wahlkampf gehören.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Hanning,

vielen Dank für Ihre Frage vom 26. August. Die Ursache für die niedrigen Sparzinsen ist in der Euro-Krise zu sehen. Die Europäische Zentralbank hat den Leitzins, zu dem sich Geschäftsbanken Geld von den Zentralbanken geliehen, auf ein sehr niedriges Niveau gesenkt, um die Wirtschaft in Südeuropa anzukurbeln – bisher hat das nicht funktioniert. Das ist besonders ärgerlich, weil die Dispozinsen für Verbraucher unverändert hoch sind. Wir als SPD fordern, dass der Dispozins künftig nur noch maximal acht Prozentpunkte über dem Leitzins liegen darf.

Die umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung ist die sicherste Form der Alterssicherung und muss daher die tragende Säule der Alterssicherung in Deutschland bleiben. Dazu gehört, dass sie ein ausreichendes Sicherungsniveau gewährleistet: Die SPD tritt dafür ein, das derzeitige Rentenniveau bis zum Jahr 2020 erhalten bleibt. Viele Menschen haben allerdings aufgrund von Teilzeitarbeit, schlechter Bezahlung oder längeren Zeiten von Arbeitslosigkeit nur eine niedrige Altersrente zu erwarten. Niedriges Alterseinkommen ist also eine direkte Folge von niedrigem Erwerbseinkommen – das Ziel der SPD ist es, den Arbeitsmarkt wieder ins Lot zu bringen – mit einem gesetzlichen Mindestlohn, mit strengeren Regelungen zur Zeit- und Leiharbeit und mit fairen Löhnen.

Wir setzen uns in unserem Regierungsprogramm für eine „Solidarrente“ ein. Sie sorgt dafür, dass für langjährig Versicherte mit 30 Beitrags- und 40 Versicherungsjahren die Rente nicht unter 850 € liegt. Im Gegensatz zu Frau von der Leyens „Lebensleistungs“-Rente, für die 40 Versicherungsjahre benötigt werden, ist in unserem Modell private Vorsorge keine Voraussetzung für den Rentenbezug.

Insbesondere werden von der „Solidarrente“ Frauen, die von Arbeitslosigkeit betroffen waren oder nach der Geburt ihrer Kinder nur wenig verdient oder gearbeitet haben, profitieren. Neben der Höherwertung von Zeiten von Arbeitslosigkeit beinhaltet das Konzept der „Solidarrente“ auch eine bessere Bewertung von Beitragszeiten, die parallel zur Kindererziehung erbracht werden. Die bessere Bewertung gibt es bereits für Beitragszeiten ab 1992; wir wollen diese auch auf Zeiten davor ausdehnen, wenn es finanzierbar ist. Damit werden gezielt Rentenansprüche für Eltern verbessert, die wegen fehlender Betreuungsinfrastruktur nicht Vollzeit arbeiten konnten. Frauen, die von Altersarmut betroffen sind, profitieren auf diese Weise mit einer Rente in Höhe von 850 Euro.

Die so genannte „Mütterrente“ selbst wurde – so wie wir sie heute kennen – durch das Rentenreformgesetz 1992 eingeführt. Für Geburten ab 1992 wurde die Anrechnungszeit von bisher ein auf drei Jahre erhöht. CDU und CSU versprechen in ihrem Wahlprogramm, dass für jedes Kind, das vor 1992 geboren wurde, ein weiteres Kindererziehungsjahr rentenrechtlich anerkannt wird. Damit wäre zwar eine Besserstellung gegenüber der geltenden Rechtslage, aber immer noch keine Gleichstellung erreicht. Ein zusätzlicher Entgeltpunkt entspricht in Westdeutschland gegenwärtig einer Rentenzahlung von 28,14 Euro brutto/Monat, in Ostdeutschland von 25,74 Euro brutto/Monat. Die Kosten belaufen sich damit auf ca. 6,6 Mrd. Euro pro Jahr. Dies entspricht einer Beitragssatzerhöhung um 0,6 Prozentpunkte. Bei der Frage der Finanzierung muss daher eine seriöse Lösung gefunden werden. Die Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung ist eine sozialpolitische Leistung. Deshalb müssen die rentenrechtlichen Ansprüche aus dem allgemeinen Steuertopf und nicht zu Lasten der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler finanziert werden. Seit der rotgrünen Bundesregierung 1999 zahlt der Bund deshalb aus dem Bundeshaushalt Beiträge für Kindererziehungszeiten an die Rentenversicherung. Für zurück liegende Geburten müsste der allgemeine Zuschuss des Bundes an die Rentenversicherung entsprechend erhöht werden, weil für die Zeiten vor 1992 bisher keine Beiträge gezahlt wurden. Die Union behauptet nun, dass zusätzliche Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder kostenneutral über die Rentenversicherung zu finanzieren wären. Das ist schlicht und ergreifend falsch – wie auch die Deutsche Rentenversicherung selbst festgestellt hat. Die Rücklage der Rentenversicherung dient zur Abfederung konjunktureller Schwankungen. Damit wird sicher gestellt, dass die Renten auch bei Schwankungen der Beitragseinnahmen ausgezahlt werden können, ohne dass sofort eine Beitragssatzanhebung notwendig ist. Da CDU/CSU eine Finanzierung über Steuermittel ausschließen, würde die Plünderung der Rücklagen der Rentenversicherung unweigerlich sehr schnell zu Beitragserhöhungen führen. Dies hat die Union aber bisher ausgeschlossen. Mit dem Griff in die Rentenkasse würde die Union wie schon in den 1990er Jahren die Kosten von sozialpolitischen Leistungen ausschließlich den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und ihren Arbeitgebern auferlegen.

Ich hätte mir gewünscht, dass die Union bzw. die derzeitige Regierungskoalition noch vor der Bundestagswahl einen konkreten Vorschlag mit einer seriösen Finanzierung im Deutschen Bundestag zur Abstimmung gestellt hätte. Ein solcher Vorschlag wäre an der SPD sicher nicht gescheitert. Die Generalsekretärin der SPD, Andrea Nahles, hatte der CDU bereits angeboten, einen entsprechenden Vorschlag im Bundestag mit zutragen.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen gedient zu haben,

mit freundlichen Grüßen

René Röspel