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Frage von Stefan K. •

Frage an René Röspel von Stefan K. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Röspel,

zur Zeit geistert (u.a.) eine Änderung des EStG durch den Raum: Sachbezüge von wehrdienstleistenden Reservisten sollen in Zukunft besteuert werden.
Hierzu zählen die unentgeltliche Truppenverpflegung sowie das kostenlose Wohnen in der Gemeinschaftsunterkuft.

Als vielübender Reservist bin ich erstaunt. Ich diene dem Staat für ein Taschengeld (14,27 €/Tag, die Sätze nach dem Unterhaltssicherungsgesetz wurden seit 22 Jahren nicht mehr an die Besoldung der aktiven Kameraden angepaßt) und soll hierauf auch noch Steuern zahlen?

Ich kann Ihnen versichern, daß die kostenlose Gemeinschaftsunterkunft nicht Vergnügungssteuerpflichtig ist. Zum Teil die Truppenverpflegung auch nicht (je nach Kaserne). Auch deckt der Fahrtkostenzuschuß, der ebenfalls besteuert werden soll, in keinster Weise die tatsächlichen Kosten!

Ich persönlich denke, daß diese geplante Regelung die Motivation der beorderten, aber auch der freiwillig im Reservistenverband tätigen Kameradinnen/Kameraden, weiterhin einen mittlerweile freiwilligen (nichtsdestotrotz notwendigen) Dienst an der Gesellschaft zu erbringen, schwer einschränken wird.

Ich weiß, das Sie nicht Experte für Steuerrecht sind.
Trotzdem interessiert es mich, wie Sie zu diesem Thema stehen.

Ebenso möchte ich Sie bitten, auf Ihre zuständigen Fraktionskollegen hinzuwirken, daß diese Regelung nicht in das JStG2012 einfließt.

Mit freundlichen Grüßen aus Ihrem Wahlkreis,
Stefan Kieselbach

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kieselbach,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 10.07.12, die ich wegen der Urlaubszeit erst jetzt beantworte.
Die von Ihnen angesprochene geplante Änderung des Einkommenssteuergesetz (EStG) geht nach meinen Recherchen auf einen Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zurück. Hintergrund ist offenbar die steuersystematische Neubewertung des Reservistendienstes im Rahmen der Abschaffung der Wehrpflicht.
Die Frage wie, bzw. ob künftig die Zuschüsse für Reservisten besteuert werden sollen, ist derzeit umstritten. Ich kann Ihre Empörung in dieser Frage bzw. hinsichtlich des Referentenentwurfs des BMF durchaus nachvollziehen - zumal die von Ihnen genannte Höhe der Sätze für die Aufwandsentschädigung in der Tat nicht üppig ist. Vor diesem Hintergrund scheint eine Besteuerung von Sachleistungen von freiwilligen Diensten nicht im Sinne des staatlichen Interesses der Stärkung des ehrenamtlichen Engagements in der Gesellschaft.
An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass die geplante Neuregelung auch andere Gruppen, die einen Dienst an der Gesellschaft leisten, betrifft: So sieht der derzeitige Entwurf der Bundesregierung ebenfalls vor, zusätzliche unentgeltliche Bezüge von Dienstleistenden im Rahmen des Bundesfreiwilligedienst (BuFDi) - wie z.B. Unterkunft und Verpflegung - ebenfalls zu besteuern. Ich würde mir daher wünschen, dass der Gesetzgeber eine einheitliche steuerrechtliche Regelung findet, die Personengruppen, die einen Dienst an der Gesellschaft leisten - unabhängig davon ob dieser im militärischen oder zivilen Bereich erbracht wird - nicht steuerlich belastet. Denn eine grundsätzliche Wertschätzung von freiwilligen Diensten an der Gesellschaft durch den Staat sollte sich nicht nur auf Lippenbekenntnisse beschränken, sondern auch steuerrechtlich seine Anerkennung finden.

Ich möchte Sie an dieser Stelle noch darauf hinweisen, dass der Ausschuss für Finanzen des Deutschen Bundestages sich im Herbst diesen Jahres ausführlich mit dieser Frage befassen wird. Im Rahmen dieser Beratungen soll es auch eine öffentliche Anhörung geben, in der geladene Sachverständige u.a. die verschiedenen Aspekte des vorliegenden Referententwurfs bewerten werden. Leider steht derzeit noch nicht fest, wann genau die Anhörung stattfinden wird. Sie können sich aber regelmäßig auf der Seite des Deutschen Bundestag hierzu informieren:

http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a07/anhoerungen/index.html

Ich hoffe ich konnte Ihre Frage zu Ihrer Zufriedenstellung beantworten und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

René Röspel