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Frage von Alexander S. •

Frage an René Röspel von Alexander S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Meine Frage wäre sicher gleich mehreren Gebieten zuzuordnen. Ich habe mich hier nicht für "Soziales" entschieden, weil ich ein grundsätzliches Problem mit der Rechtsstaatlichkeit sehe..:

Das Ministerium für Abeit, Integration und Soziales MAIS veröffentlichte eine Arbeitshilfe, die jedoch von den Behörden als bindende Handlungsanweisung verstanden wird. In besagter Arbeitshilfe wird als Grundlage für die "Angemessenheit" von Wohnungen für Grundsicherungsbezieher von 50m² für eine einzelne Person ausgegangen.

Für eine solche Bemessungsgrundlage gibt es seit der Förderalismusreform von 2009 keine gesetzliche Grundlage mehr. Vielmehr sieht das mit Januar 2010 in Kraft getretene Landesgesetz bzw. dessen angegliederte Wohnraumnutzungsbestimmungen WNB eine Zahl von 50m² vor.

Besagtes Landesministerium wird durch Ihre Partei besetzt. Wie stehen Sie zu diesem offenkundigen Rechtsbruch, der entgegen eindeutiger Rechtsprechung nicht korrigiert wird?

Halten Sie eine SPD tatsächlich weiterhin für wählbar, die sich vor ihren Parteinamen ein großes "A" klemen sollte, weil sie längst nur noch aSozial handelt?!

Sicher: Die sozialen Sicherungssysteme sind teuer.
Jedoch: Wozu existiert ein Parlament, eine Regierung, ein Staat an sich, wenn nicht zur Koordinierung gemeinschaftlicher, also SOZIALER belange?!

Ich bin gespannt, ob Ihre Antwort Sie in meinen Augen als "wählbar" erscheinen lässt, und ob Sie im Weiteren vertrauenswürdig handeln werden.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Sell,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 18.04., die sich auf die Angemessenheit der Wohnungsgröße im Sinne des Paragraphen 22 Abs. 1 Satz 1 des SGB II bezieht. Die Frage, ob dabei die Verwaltungsvorschriften des Landes NRW zum Wohnungsbindungsgesetz oder die so genannten Wohnraumnutzungsbestimmungen zum „Gesetz zur Förderung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen“ einschlägig sind, ist zurzeit beim Bundessozialgericht anhängig. Mit Rücksicht auf das schwebende Verfahren bitte ich Sie um Verständnis dafür, hier keine Aussage treffen zu können und möchte Sie bitten, sich in dieser landespolitischen Angelegenheit zu einem späteren Zeitpunkt an die Mitglieder des nordrhein-westfälischen Landtags zu wenden.

Meine Erfahrung ist allerdings auch, dass nach der Richter-Rechtsprechung, die 45 bzw. 50 qm für eine einzelne Person als angemessen betrachtet hat, nach ersten Interventionen die JobCenterauch relativ flexibel agiert haben.

Am Ende wird übrigens niemals zu lösen sein, welche Wohnungsgröße angemessen ist. Meine Familie und ich kommen auf 34 qm/Kopf; die unweigerlich benötigten Arbeitszimmer sind da eingerechnet.
Für ein persönliches Gespräch stehe ich Ihnen in einer Bürgersprechstunde selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

René Röspel