Frage an René Röspel von Klaus F. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Röspel :
Würden Sie bitte die Rechtsberatung des Bundestages einholen zu der Frage : "Ist das in Afghanistan jetzt ein Krieg?" Und : "Hat die Bundesregierung mit ihrer jetzigen Erklärung der "Afghanistan-Hilfe" zum "Krieg" gegen den Art. 26 GG verstoßen? Wo doch dazu keine Resolution der UN ergangen ist. - Der Art. 26 GG verbietet Angriffskriege, schon die Vorbereitung ist strafbar. -
Resolutionen der UN mögen Bundesgesetze außer Kraftsetzen. Aber doch nicht das Grundgesetz! Oder? - In jedem Fall hat es eine UN-Resolution nur für den Einsatz im Jahr 2002 gegeben.
Mit freundlichem Gruß Klaus Friebe
Sehr geehrter Herr Friebe,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Afghanistan.
Mich erreichen am Tag über 100 Mails und Briefe. Deshalb kann ich aus Zeitgründen Fragen, die nicht mein Fachgebiet Forschungspolitik betreffen, nur von Bürgerinnen und Bürgern aus meinem Wahlkreis beantworten. Da Sie nicht aus meinem schönen Wahlkreis Hagen und Ennepe-Ruhr-Kreis I kommen, muss ich Sie leider bitten, die Fragen an Ihren heimischen Abgeordneten zu stellen. Ihr Ansprechpartner wäre Herr Dr. Stefan Kaufmann bzw. Frau Karin Maag. Ich gehe davon aus, dass sie gern behilflich sind.
Mit der Hoffnung um Verständnis und mit freundlichen Grüßen
René Röspel
PS: UN-Resolutionen zu ISAF sind seit 2001 jährlich im UN-Sicherheitsrat verabschiedet worden.