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Frage von Ralf B. •

Frage an René Röspel von Ralf B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Röspel
Meine frage ist eine Renten frage. wenn ich 60 jahre alt ,werde so gott, will habe ich eine arbeitszeit von 45 jahren hinter mir. wie so kann ich erst mit 67 jahren in rente gehen?bzw. warum muß ich 52 jahre arbeiten um die volle rente zu bekommen. das kann es doch wohl nicht sein ok zugegeben ich werde dann mit 66jahren und 7 monaten meine rente bekommen hab ich sogar schriftlich is das noch fair reichen nicht 45 jahre?

mit freundlichen Grüssen

Ralf Breden

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Breden,

vielen Dank für Ihre email-Anfrage vom 21. September 2009 über das Internet-Portal abgeordnetenwatch.de zum Thema "Rente mit 67".

Bevor ich auf Ihre konkrete Frage eingehe, möchte ich darauf hinweisen, dass ich in der Bundestags-Abstimmung zur "Rente mit 67" gegen das Rentenversicherungs-Altersgrenzenanpassungsgesetz gestimmt habe. Aus meiner Sicht wäre es erforderlich, erst die Bedingungen (Qualifizierung, Belastung am Arbeitsplatz, etc.) so zu verändern und zu verbessern, dass Menschen überhaupt in der Lage sind, bis zum 65. oder gar bis zum 67. Lebensjahr zu arbeiten. So ist jetzt der zweite Schritt vor dem ersten getan worden und die Anpassungslast liegt (fälschlicherweise allein) auf den Schultern der Arbeitnehmer.

Nun zu Ihrer konkreten Frage: die Regelaltersgrenze wurde durch das Gesetz von bisher 65 Jahren auf 67 Jahre angehoben. Diese Anhebung erfolgt aber schrittweise zwischen 2012 und 2029. Die Anhebung erfolgt beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1947 (leider geht aus Ihrer Frage nicht Ihr Geburtsjahrgang hervor). Bis 2024 erfolgt die Anhebung in Ein-Monats-Schritten, danach in Zwei-Monats-Schritten. Dies bedeutet, dass erst für Versicherte ab Jahrgang 1964 die Regelaltersgrenze von 67 Jahren gilt.

Daneben gibt es die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Wer 65 Jahre alt ist und eine Wartezeit von 45 Jahren erfüllt hat, kann ohne Abschläge in Rente gehen. Dies würde in Ihrem Fall bedeuten, dass Sie durchaus nach 45 Jahren Erwerbstätigkeit mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen könnten. Zu diesen 45 Jahren zählen Pflichtbeiträge aus Zeiten einer Beschäftigung, selbstständigen Tätigkeit und Pflege, sowie Zeiten der Erziehung eines Kindes bis zum 10. Lebensjahr. Nicht berücksichtigt werden Pflichtbeitragszeiten aufgrund des Bezuges von Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder Arbeitslosenhilfe. Ebenfalls nicht berücksichtigt werden Zeiten aus dem Versorgungsausgleich oder Rentensplitting sowie Zeiten mit freiwilligen Beiträgen.

Insofern würde ich aus den Angaben in Ihrer Frage herauslesen, dass Sie nicht erst mit 66 Jahren und sieben Monaten, sondern bereits mit 65 Jahren (hiervon 45 Jahre erwerbstätig) in Rente gehen können (mit der Altersrente für besonders langjährig Versicherte). Allerdings würde ich Sie bitten, sich für eine genaue Einschätzung Ihrer individuellen Situation an die Deutsche Rentenversicherung (Service-Telefon 0800 - 10 00 48 00) zu wenden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der DRV zur "Rente mit 67" http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_79080/SharedDocs/de/Navigation/Rente/Rente__mit__67__node.html__nnn=true

Mit freundlichen Grüßen
René Röspel