
(...) Die polizeiliche Kriminalstatistik ist in erster Linie ein Arbeitsnachweis der Polizei: Gezählt werden dabei Personen, die polizeilich als Verdächtige ermittelt wurden. Die Zahl ist somit nicht gleichzusetzen mit der Zahl der Personen, die auch tatsächlich angeklagt werden – und entspricht erst recht nicht der Zahl der Personen, die wirklich zu einer Haftstrafe verurteilt werden. (...)