Frage an Renate Künast von Erwin K. bezüglich Soziale Sicherung
Hallo Frau Künast
Ich habe mal eine Frage: Ich lese oft Bundesbereinigungsblätter,damit ich den Anschluss an das Geschehen in diesem Land nicht verliere!
Gestolpert bin ich nun über das das Hier: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl107s2614.pdf%27%5D#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl107s2614.pdf%27%5D__1491420364571
Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) wurde exakt am 11.10.2007 im
Bundestag zur rückwirkenden Aufhebung beschlossen, weil an jenem Tag das
Einführungsgesetz für das OWiG rückwirkend aufgehoben wurde. Damit existiert
seit der Bekanntgabe im Bundesanzeiger am 23.11.2007 (BGBl. I, Seite 2614) für
sämtliche Ordnungswidrigkeiten keine rechtliche Grundlage mit Wirkung vom
30.11.2007.
Da wir in unserem Land aber zwingend ein Zitiergebot haben,um die Geltungsbereiche feststellen zu können,möchte ich mal fragen welchen Geltungsbereich das OWIG nun hat?
Mit freundlichem Gruss Erwin Kern
Sehr geehrter Herr Kern,
eine Aufhebung des OWiG ist aus dem von Ihnen in Bezug genommenen Rechtsbereinigungsgesetz nicht zu entnehmen. In Artikel 57 handelt es sich lediglich um eine Aufhebung des EG-OWiG, nicht aber des OWiG.
Mit freundlichen Grüßen
Team Renate Künast