
(...) Wenn ein Elternteil im Alter weder mit der eigenen noch mit der Rente des Ehepartners und auch nicht durch eigenes Vermögen in der Lage ist, die Kosten für ein Pflegeheim aufzubringen, das Kind oder die Kinder jedoch gut genug verdienen, um einen Beitrag leisten zu können – dann sollte es eigentlich selbstverständlich sein, dass sie das auch tun. (...) Wir Bündnisgrüne halten die Beteiligung der Ehegatten oder der Kinder an den Gesamtkosten der Pflege deshalb grundsätzlich für vertretbar, da es sich bei den Kosten die für Unterkunft und Verpflegung zu zahlen sind um einen Bereich handelt, der der individuellen und privaten Lebensgestaltung zuzuordnen ist. (...)