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Renate Künast
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Frage von Natanael S. •

Frage an Renate Künast von Natanael S. bezüglich Naturschutz

Sehr geehrte Frau Künast,

Wie stehen sie zu einem Bundesweiten Verbot von Rodentiziden (Rattengift)?

Durch die Verwendung von Rodentiziden besteht die Gefahr das sich Haustiere, oder sogar Kleinkinder vergiften. Die betroffenen Nagetiere Ratten und Mäuse, leiden in einem Zeitraum von 48 Stunden bis zu 7 Tagen schwer an inneren Blutungen. Auch aus Ökologischer Sicht ist der Einsatz Rodentiziden bedenklich, und es gibt mittlerweile auch Alternativen!

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr S.,

das von Ihnen beschriebene Rattengift führt zum leidvollen Tod der Tiere und sollte, wo möglich, immer vermieden werden.

Gerade angesichts der Tatsache, dass die Vielzahl an Nagetieren zum Großteil auf den leichtfertigen Umgang mit Lebensmitteln und Müll durch den Menschen zurückgehen, ist es unsere Pflicht und Verantwortung auch würdevoll mit ihnen umzugehen. Auch die ökologische Gefahr ist, wie sie sagten, nicht zu unterschätzen. Aus guten Gründen schreibt das Umweltbundesamt „Bei der Verwendung von Rodentiziden (mit Antikoagulanzien) besteht die Gefahr, dass nicht nur Ratten und Mäuse sondern auch andere Tiere, die nicht Ziel der Bekämpfung sind (Nicht-Zieltiere), von den Giftködern fressen und dadurch unabsichtlich vergiftet werden. Eine sehr hohe Vergiftungsgefahr besteht ebenso auch für Tiere, die mit Antikoagulanzien vergiftete Nagetiere fressen. Sie können noch an dem Gift sterben, das sich im Nagetier befindet. So sind vor allem Raubvögel, wie Mäusebussarde oder Eulen, aber auch räuberische Säuger, wie Füchse und Wiesel, stark gefährdet.“

Im ersten Schritt setzen wir uns dafür ein Nahrungs- und Nistmöglichkeiten nicht erst entstehen zu lassen. Hier sind zum einen Privatpersonen und -haushalte gefragt, den Zugang von Nagetieren zur Nahrung zu verhindern und auch keine Lebensmittelreste über die Kanalisation zu entsorgen. In­formation über den sachgemäßen Einsatz von Rodentiziden, etwa auch den eingeschränkten Kreis von möglichen Verwender*innen (nicht jede*r darf diese Mittel einsetzen!) müssen übersichtlich und einfach gesammelt und verfügbar gemacht werden

Zum anderen müssen Städte und Kommunen sicherstellen, dass Abfälle im öffentlichen Raum sicher verschlossen und zügig entsorgt werden.

Die Genehmigung von den sogenannten Antikoagulanzien erfolgt durch die EU-Kommission. Deswegen muss sich Deutschland auch auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass die Erforschung von tierfreundlicheren und ökologisch vertretbareren Alternativen weiter erforscht wird, damit möglichst schnell auf den Einsatz von Antikoagulanzien im Bereich der Rattenbekämpfung verzichtet werden kann.

Freundliche Grüße

Team Renate Künast

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