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Frage von Engelbert B. •

Frage an Renate Hendricks von Engelbert B. bezüglich Familie

Sehr geehrter Frau Renate Hendricks

Sie bewerben sich um ein Landtagsmandat. Bevor ich nun mein + Wähle hatte ich gerne einige Fragen von ihnen Beantwortet. In sieben Tagen wird im Deutschen Bundestag über ein Ende der Sanktionen im SGB II und SGB XII abgestimmt.
Wie ist ihre Meinung dazu.
Wie ist ihre Meinung zur SGB II Gesetzgebung generell.
Wie ist ihre Meinung zu den sogenannten 1€ Jobs.

MfG
Engelbert Buhren

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Buhren!

Vielen Dank für ihre Frage.
Das SGBII und SGBXII stellen elementare Bestandteile unseres Sozialsystems in Deutschland dar. Das SGB II ist seit 1. Januar 2005 in Kraft und bildet einen wesentlichen Teil des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt. Es hat leider in seinen Auswirkungen neben den erhofften positiven Auswirkungen auch zu Ungerechtigkeiten und zu einer Zunahme von Armut geführt. Ich sehe diese Entwicklung mit Sorge. 2010 hat das Bundesverfassungsgericht jedoch vor allem die Berechnung der Regelsätze und die fehlende Transparenz bemängelt. Die Bundesregierung wurde zum Nachbessern aufgefordert. Eine vom DGB in Auftrag gegebene Studie bezweifelt, dass die Nachbesserung ausreichend ist. Um die Verfassungsmäßigkeit der Nachbesserung zu überprüfen, müsste das Bundesverfassungsgericht erneut angerufen werden – etwa auch durch eine Verfassungsbeschwerde eines Bürgers.

Grundsätzlich finde ich es wichtig, dass es in Deutschland ein soziales Netz von gesetzlichen Regelungen gibt, die Menschen in Not und Krisensituationen Hilfen bieten. SGB II und SGB XII sind allerdings Bundesgesetze, die vom Bundestag beschlossen und regelmäßig fortgeschrieben sowie durch richterliche Beschlüsse angepasst werden. Auch eine Abstimmung über Sanktionen ist Sache des Bundes und fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Landtags.

Da die SGB ausgesprochen umfangreich sind, ist es mir aufgrund der unpräzisen Formulierung ihrer Frage leider nicht möglich, eine konkretere Antwort zu geben

Das Ziel der Wiedereingliederung von (Langzeit-)arbeitslosen in den Arbeitsmarkt durch die Einführung der „1€-Jobs“ konnte nicht in zufriedenstellendem Maße erreicht werden. Aus diesem Grund denke ich, dass der soziale Arbeitsmarkt weiter ausgebaut werden muss.
Es ist sehr wichtig, betroffene Menschen durch öffentliche Förderung gezielt zu unterstützen. Daher spricht sich die SPD für ein breites Spektrum gemeinwohlorientierter Tätigkeiten aus. Sowohl die individuellen Möglichkeiten der Betroffenen als auch der Ausgleich von Defiziten und die Schaffung von Chancen und Perspektiven sind dabei wichtige Aspekte.
Die Förderung soll personenbezogen, individuell und flexibel gestaltet werden und sich an der Leistungsfähigkeit und den Entwicklungsmöglichkeiten der Langzeitarbeitslosen orientieren.

Ihre Renate Hendricks