Frage an Renate Hendricks von Christian G. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Hendricks,
ich bin Wähler in Ihrem Stimmbezirk und interessiere mich dafür, welche politische Linie Sie bezüglich des Nichtraucherschutzes in NRW im Landesparlament vertreten werden.
Das Nichtraucherschutzgesetz (NiSchG NRW) ist Anfang 2008 in Kraft getreten. Wenig später haben die Richter des Bundesverfassungsgerichts in ihrem Urteil (BVerfG, 1 BvR 3262/07 vom 30.7.2008) entschieden, dass es rechtmäßig sei, ein striktes Rauchverbot für alle Lokale zu erlassen. Wenn hingegen, so die Richter, Ausnahmen gestattet werden (wie z.B. das Rauchen in separaten Räumen), so müssen Ausnahmen vom Rauchverbot auch für ganze Betriebe möglich sein, die sonst unzulässig benachteiligt werden. Im Zuge dieses Urteils wurde das NiSchG NRW, das bereits zahlreiche Ausnahmen beinhaltete, im Jahr 2009 novelliert und zusätzlich sogenannte Rauchergaststätten offiziell als Ausnahmen anerkannt. Die Interessensvertretung des Gastgewerbes (DEHOGA) nennt auf ihrer Webseite das NiSchG NRW "das liberalste Rauchverbotsgesetz Deutschlands".
Im Saarland wurde Anfang 2010 mit Stimmen der FDP, CDU und Grünen ein Nichtraucherschutzgesetz erlassen, das ein generelles Rauchverbot vorsieht. Es enthält zeitlich befristete Ausnahmen für Gaststätten, in denen durch bauliche Veränderungen ein Raucherraum eingerichtet wurde.
In Bayern setzt sich eine Bürgerinitiative gegen die Aufweichung des Nichtraucherschutzes ein. Ein entsprechendes Volksbegehren übertraf deutlich (1.2 Millionen) die benötigte Unterschriftenanzahl. Der sich anschließende Volksentscheid ist für Juli 2010 terminiert.
Wie schätzen Sie die Situation des Nichtraucherschutzes in NRW ein? Werden Sie sich für eine Novellierung des NiSchG NRW einsetzen, um ein generelles Rauchverbot in Gaststätten zu erreichen? Falls nein, warum benötigen Bürger und Angestellte einen umfassenderen Nichtraucherschutz im Saarland als in NRW?
Ihre Antworten werden mir und vielen anderen Wählern die Wahlentscheidung erleichtern. Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Geier,
ich habe eine dezidierte Meinung zu der von Ihnen angesprochenen Thematik des Nichtraucherschutzes. Diese habe ich in der Vergangenheit in meiner Funktion als Bonner Landtagsabgeordnete auch öffentlich vertreten. Zudem habe ich versucht meinen Einfluss als Abgeordnete, soweit mir dies als Angehörige einer Oppositionsfraktion möglich war, geltend zu machen. Daher möchte ich Sie mittels der beiden nachfolgenden Links zunächst auf zwei Kleine Anfragen von mir und die dazugehörigen Antworten der Landesregierung hinweisen:
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD14-7632.pdf?von=1&bis=0
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD14-9381.pdf?von=1&bis=0
Die Aussage der von Ihnen zitierten Interessensvertretung des Gastgewerbes (DE-HOGA), die das nordrhein-westfälische Nichtraucherschutzgesetz auf ihrer Webseite als das "liberalste Rauchverbotsgesetz Deutschlands" bezeichnet, kann ich von daher nur teilen. Mein Standpunkt hierzu ist, dass Lücken geschlossen und insbesondere auch der Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Gaststätten verbessert werden müssen. Die derzeitige Rechtsauslegung wird dem meines Erachtens nicht gerecht. Von daher möchte ich eine deutliche Verbesserung des Gesetzes erreichen, damit eine deutliche Verbesserung des Nichtraucherschutzes umgesetzt werden kann. Dass dies auch in anderen Bundesländern funktionieren kann, zeigen ja die von Ihnen aufgeführten Beispiele aus dem Saarland und aus Bayern. Ob die derzeitige nordrhein-westfälische Landesregierung die Problematik immer noch nicht als erkannt hat, oder ob sie auf einen Volksentscheid wie in Bayern "hofft", vermag ich nicht zu beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Renate Hendricks, MdL