Frage an Renate Ackermann von Wolfgang H. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Ackermann,
nach dem Gesetzentwurf zur Änderung des BayKiBiG erhalten Kinder die vom Schulbesuch zurückgestellt werden, fast 2 Jahre den 50 € Vorschulkindzuschuss, Kann-Kinder (z.B. solche die im Oktober geboren worden sind) jedoch während der gesamten Kindergartenzeit gar nicht.
Finden Sie das so gerecht?
Für nährer Informationen:
http://www.stmas.bayern.de/forum-baykibig/viewtopic.php?f=4&t=282
Sehr geehrter Herr Henschke,
ich und die grüne Landtagsfraktion sind der Auffassung, dass wir zuerst die Qualität der KiTas verbessern müssen und dass wir den Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz verwirklichen müssen, bevor wir die Eltern finanziell entlasten können und die Kindertagesstätten den Kindern kostenlos anbieten sollten. Kurz gesagt: Qualität vor Kostenfreiheit. Ich war erst letzte Woche wieder in einem ganz normalen Kindergarten und konnte mich dort mit den ErzieherInnen austauschen. Diese fordern Mehr Zeit fürs Kind, mehr Zeit für die Eltern und mehr Zeit für die Vor- und Nacharbeit. Wir schrauben zu Recht die Anforderungen an die frühkindliche Bildung immer höher, aber wir müssen dies dann auch mit den entsprechenden Rahmenbedingungen ermöglichen. Dafür müssen wir Geld in die Hand nehmen, haben wir dann noch welches über, dann habe ich nichts gegen die Kostenfreiheit der Kindertagesstätten. Im neuen Haushaltsentwurf der Staatsregierung sind nicht einmal 30 Millionen für die Qualitätsverbesserung für Kinder, aber weit über 100 Millionen für die Beitragsunterstützung der Eltern ausgewiesen.
Mit freundlichen Grüßen
Renate Ackermann