Frage an Reinhold Sendker von Wilhelm und Marianne W. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Vor ca. 15 Jahren haben wir in Ennigerloh.Enniger ein 4 Familienhaus gekauft. Wir wollen nunmehr das Haus dämmen. Die Abstandfläche zum Nachbargebäude entspricht nicht den heutigen Abstandflächen, daher haben wir eine Anfrage den Kreis gestellt.
Die geforderten Auflagen ( baurechtlich relevante Unterlagen), alle Unterlagen 3-fach,, gem Bau PrüfVO M 1:100..
1. amtlicher Lageplan
2. Darstellung der baulichen Anlagen auf dem Baugrundstück und den Nachbargrundstücken
3. Darstellung der geplanten Dämmung
4.Angabe der Außenmaße und aller Grenzabstände mit und ohne Dämmung
5. Angabe der Höhenlage der Eckpunkte über NN
6. Angabe der Wand- und Firsthöhen über NN
7.dierfenzierte Darstellung der öffentlichen und privaten Verkehrsflächen
8.Grundrißzeichnungen aller Geschosse mit Darstellung des westlich gelegenen Nachrbarn
9. Ansichtzeichnungen
Das vorh. Bauvorhaben wurde im Jahre 1956 mit einem Grenzabstand von 2,50 m genehmigt.
Trotz dieser Auflagen enthält der Schriftsatz folgenden Wortlaut.
Die nachträgliche Dämmung ist daher gemäß § 6 (14) Satz 1 der BauO NRW nicht allegemein zulässig.
Leider ist es uns dadurch nicht möglich unseren Mietern gut gedämmten und preiswerten Wohnraum zur Verfügung zu stellen.
Mit freundlichem Gruss
M-und W. Weber
Sehr geehrte Frau Weber, sehr geehrter Herr Weber,
vielen Dank für Ihre Anmerkungen zum Thema Städtebau und Stadtentwicklung. Der persönliche und direkte Kontakt mit dem Bürger ist mir wichtig. Deshalb können Sie sich unter folgenden Kontaktdaten gerne direkt an mich wenden:
Reinhold Sendker MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: 030 227 75423
Fax: 030 227 76523
E-Mail: reinhold.sendker@bundestag.de
Sie bekommen dann zeitnah von mir eine persönliche Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Reinhold Sendker MdB