Frage an Reinhold Pix von Thomas S. bezüglich Bildung und Erziehung
Guten Tag Herr Pix,
Alle Schulleiter sowie kommissarische Schulleiter an öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg sollen e eine Leistungsprämie in Höhe von einmalig 600 Euro erhalten. Damit soll ihr Einsatz zur Um- und Durchsetzung der Corona-Regelungen an den Schulen gewürdigt werden.
Diese Prämie stößt bei Betroffenen nicht auf eine unbedingte Zustimmung:
"An Freiburgs Schulen wundert man sich über die von Ministerin Eisenmann angekündigte Corona-Prämie von 600 Euro. Statt freudig reagieren Rektoren und Rektorinnen irritiert bis peinlich berührt. (...)
Auch an Gymnasien und Grundschulen zeigt man sich über die Corona-Leistungsprämie eher verwundert denn hoch erfreut: Auch wenn er die Einmalzahlung als positives Signal des Kultusministeriums deute, sei er irritiert, sagt Martin Rupp, geschäftsführender Leiter der Gymnasien im Schulamtsbezirk Freiburg: "Nicht nur die Schulleiter hatten durch Corona ein Mehrgeschäft", sagt er. "Sondern alle – die Stellvertreter genauso wie die erweiterten Schulleitungen, die Lehrer und die Sekretariate.""
Frage 1:
a) Halten Sie die benannte Prämie für gerecht?
b) Wenn ja, warum?
Im verlinkten Artikel bringen Pädagogen zum Ausdruck, dass mehr Personal, mehr Stunden und mehr Leitungszeit im Alltag helfen würde.
Frage 2:
Werden Sie sich für mehr Personal an den Schulen in Baden-Württemberg einsetzen und die dafür notwendigen finanziellen Ressourcen bilden?
Viele Grüße, Thomas Schüller
Sehr geehrter Herr Würfel,
vielen Dank für Ihre Frage.
In unserer letzten Plenarsitzung in dieser Legislaturperiode haben wir das Gesetz über ein Transparenzregister (Transparenzregistergesetz – TRegG) beschlossen.
Hinter diesem Gesetzentwurf stehe ich uneingeschränkt.
Darin wird festgelegt, dass einsehbar ist, wer welche Interessen gegenüber dem Landtag, aber auch gegenüber der Landesregierung vertritt.
Das Gesetz wird in der nächsten Legislaturperiode zur Anwendung kommen.
Darin wird festgelegt, dass der Landtag ein Register über die Organisationen, die Interessenvertretung betreiben, führt. Dies gilt, was letztendlich entscheidend ist, nicht nur für Interessenvertretung gegenüber dem Landtag gilt, sondern auch gegenüber der Landesregierung.
In das Register müssen nicht nur die Organisation und die Namen eingetragen werden, sondern es müssen auch Angaben dazu gemacht werden, wie viel Geld jährlich für Lobbyarbeit aufgewendet wird.
Ferner muss offengelegt werden, in welchen Interessen man handelt und wer die Auftraggeber sind.
Verstöße können mit Rügen in öffentlichen Plenarsitzungen und Ausschlüssen etwa von Anhörungen und parlamentarischen Abenden geahndet werden.
Auch muss die Landesregierung regeln, wie die Mitwirkung von Organisationen an der Erstellung von Gesetzentwürfen kenntlich gemacht werden kann.
Wir Grünen wollen, dass alle Abgeordneten von sich aus sämtliche mandatsbezogenen Zusatzeinkünfte offen darlegen. Und zwar so, dass alle Bürger*innen einen Blick darauf haben können.
Wir Grünen Abgeordneten tun das schon seit einiger Zeit auf der Homepage der Fraktion. Hier finden Sie diese Informationen: https://gruenlink.de/1xin
Mit freundlichen Grüßen
Trudis Fisch