Frage an Reinhard Loske von Lehnerts U. bezüglich Verkehr
Durch die Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung zum 1. Mai 2005 sollten ungerechtfertigte Steuervorteile für schwerere Fahrzeuge mit Pkw-Zulassung beseitigt werden. Die Aufhebung der 2,8-Tonnen-Grenze betrifft aber auch Wohnmobile, die dann nicht mehr nach Gewicht, sondern nach Hubraum und Emissionen besteuert würden.
Zur Zeit ist immer noch offen, wie die Neuregelungen bei der Kfz-Steuer von Wohnmobilen über 2,8 t zGG aussehen werden. Bislang konnten sich die zuständigen Finanzministerien der Bundesländer nicht auf einen gemeinsamen ver-bindlichen Gesetzentwurf oder eine anderweitige einheitliche Neuregelung verständigen. Zum 1.5.2005 wird es daher keine Änderungen bei der Kfz-Besteuerung von Wohnmobilen über 2,8 t zGG geben. Erst Ende Mai ist frühestens mit neuen Informationen, wie es mit der Wohnmobilbesteuerung weitergeht, zu rechnen.
Wie stehen Sie zu diesem Thema und wie würden Sie entscheiden?
Grundsätzlich plädiere ich dafür, über die Kfz-Steuer Anreize für umweltfreundliche Technologien zu setzen. Spritschlucker und Luftverpester sollen mehr, Spritsparer und emissionsamre Fahrzeuge dagegen weniger Kfz-Steuer zahlen. Allerdings stellt sich die Frage nach einem Lenkungseffekt bei Fahrzeugen wie Wohnmobilen, die häufig schon sehr alt sind und die nicht alle 7-8 Jahre durch ein effizienteres Nachfolgemodell ersetzt werden.
Tatsache ist: schwere Geländewagen wurden bei der Kfz-Steuer deutlich niedriger belastet als "einfache" Pkw. Auch gibt es bei diesen schweren Geländewagen keine Differenzierung nach Schadstoffausstoß, die Besteuerung erfolgte nur nach Gewicht. Die Privilegierung hatte sich im Laufe der Zeit praktisch automatisch entwickelt, weil Fahrzeuge mit über 2,8 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht als Nutzfahrzeuge eingestuft und deshalb niedriger besteuert werden. Schwere Geländewagen sind in der Regel aber gar keine Nutzfahrzeuge, sondern werden regelmäßig im ganz normalen Straßenverkehr eingesetzt.
Dieses Steuerprivileg für schwere Geländewagen ist seit 1.05.2005 abgeschafft. Bereits Mitte 2004 haben wir die Bundesregierung aufgefordert, hier Abhilfe zu schaffen. Die Länder haben dieses Ziel mitgetragen und zusammen mit der Bundesregierung die notwendige Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) beschlossen. Allerdings war sehr bald klar, dass dies nicht ausreicht, denn auch Wohnmobile mit zulässigem Gesamtgewicht von mehr als 2,8 Tonnen werden damit höher belastet. Und das wollten wir verhindern. Da die Kfz-Steuer eine reine Ländersteuer ist, sind die Bundsländer in der Verantwortung. Im Bundesrat wurde eine Arbeitsgruppe unter der Federführung Bayerns gebildet, um eine Mehrbelastung der Wohnmobile zu vermeiden. Die lange Frist zwischen Beschluss und Inkrafttreten der Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) sollte das sicherstellen.
Aber es kam anders: Die Bayerische CSU-Staatsregierung hatte im Bundesrat die Federführung übernommen, um die Wohnmobile von der Steuererhöhung um bis zu 300 Prozent freizustellen. Weil dieses Vorhaben nicht rechtzeitig in den Bundesrat eingebracht wurde, hat jetzt der bayerische Finanzminister Faltlhauser „die Finanzämter in Bayern angewiesen, Wohnmobile über 2,8 t ab dem 1.05.2005 unter dem Vorbehalt der Nachprüfung zunächst nach der bisherigen Rechtspraxis zu besteuern.“
Bereits am 13.04.2005 hatte die damals noch rot-grüne Landesregierung von Nordrhein-Westfalen die Initiative ergriffen und einen Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht, der die Wohnmobile von der KFZ-Steuererhöhung befreien soll. Wir haben dies Initiative begrüßt und werden sie im Bundestag unterstützen. Leider ist dieser Gesetzentwurf von der neuen schwarz-gelben Landesregierung bislang nicht weiterverfolgt worden und hängt im Finanzausschuss des Bundesrates, so dass er vor den Neuwahlen nicht mehr beschlossen werden konnte.
Wir setzen uns weiterhin für diese Änderung des KFZ-Steuergesetzes zu Gunsten der Wohnmobile ein. Das Thema wird sicher kurz nach der Bundestagswahl erneut auf die Tagesordnung kommen.