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Reinhard Houben
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Frage von Philipp L. •

Werden Sie sich dafür einsetzen, die Verdienstgrenze für Kleinunternehmer nach §19 (1) UStG zu erhöhen?

Sehr geehrter Herr Houben,
am 01.01.2020 wurde die umsatzsteuerbefreite Umsatzgrenze für Kleinunternehmer von 17.500 auf 22.000€ erhöht. Dies war die erste Erhöhung seit mindestens 2010 (ältere Gesetzestexte konnte ich nicht finden). Diese Grenze sollte dringend erhöht werden, da die Lebenshaltungskosten in den letzten 2 Jahren massiv gestiegen sind und diese 22.000 brutto abzüglich aller Sozialabgaben/Steuern ein Leben am Existenzminimum bedeuten. Des Weitern sollte man für Menschen, welche zur Zeit in unsicheren/befristeten/keinen Arbeitsverhältnissen stehen, einen Anreiz schaffen, den Weg in die Selbstständigkeit zu wagen. Dafür würde sich eine deutliche Erhöhung des Freibetrages anbieten.

Danke
Philipp L.
Dresden

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Sehr geehrter Herr L.,

die Erhöhung der Umsatzsteuergrenze für Kleinunternehmer vor drei Jahren hat gezeigt, dass der Einstieg für Gründerinnen und Gründer durch die Sonderregelung tatsächlich erleichtert werden kann. Durch die geringere bürokratische Belastung können diese sich stärker auf ihr Kerngeschäft konzentrieren. Umgekehrt kann es aber auch attraktiv sein, wenn man zwar die Umsatzsteuer ausweisen muss, dafür aber auch im Gegenzug die bei Einkäufen anfallende Umsatzsteuer abziehen kann. Gerade bei größeren Anschaffungen zu Beginn der Selbstständigkeit kann dies lohnend sein. Insofern hängt es vom Einzelfall ab, ob man eine Erhöhung der Umsatzsteuergrenze begrüßt oder nicht.

Gesamtwirtschaftlich muss bei einer Anhebung der Umsatzsteuergrenze für Kleinunternehmer auch die Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen im Auge behalten werden. Wenn ein Unternehmen unterhalb der Grenze Waren oder Dienstleistungen günstiger anbieten kann als ein anderes, kann dies den Wettbewerb negativ beeinträchtigen. Die Umsatzsteuergrenze sollte deshalb immer so niedrig sein, dass die Befreiung von der Umsatzsteuer die Ausnahme bleibt und nicht zur Regel wird.

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Houben

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