Ergänzung zu meiner Frage vom 24.10.2024: Warum kann der Gesetzgeber nicht einfach den Rahmen vorgeben, wenn die Netzbetreiber keine konstruktiven Vorschläge machen?
Sehr geehrter Herr Houben,
ergänzend zu meiner Frage vom 24.10.2024 und im Anschluss an Ihre Antwort vom 11.11.2024 möchte ich Folgendes anmerken:
Mir scheint, dass die Netzbetreiber die Situation hier unnötig verkomplizieren und so die Politik unter Druck setzen, da keine klare Lösung in Aussicht gestellt wird. Wäre es nicht sinnvoll, einen pragmatischen Ansatz zu verfolgen, bei dem eine Kommission aus Netzbetreibern und politischen Vertretern innerhalb einer festgelegten Frist ein europaweit tragfähiges Konzept erarbeitet?
Aus meiner eigenen Erfahrung in diesem Bereich bin ich überzeugt, dass eine Lösung machbar ist, wenn der Wille dazu besteht – oder wenn der Gesetzgeber den Handlungsrahmen vorgibt. Mir ist bewusst, dass dies mit erheblichen Kosten verbunden sein könnte, doch in der aktuellen Situation läuft die Telekommunikationsbranche Gefahr, sich selbst in eine Mitverantwortung an begangenen Straftaten zu bringen.
Ich überlege ernsthaft alle Telefonanschlüsse zu kündigen.
Sehr geehrter Herr F.,
ich stimme Ihnen zu, dass das sogenannte „Call ID Spoofing“ kein rein nationales Phänomen ist. Wir haben die nationalen Regelungen im Rahmen der letzten TKG Novelle umfassend überarbeitet. Insbesondere durch neue Ermittlungsbefugnisse und technische Schutzmechanismen, die von den Netzbetreibern umzusetzen waren, konnte die Situation für Anrufe unter Anzeige deutscher Rufnummern bereits deutlich verbessert werden. Auch in anderen Ländern wurden inzwischen Regelungen zur Übertragung von Rufnummern angepasst. Die Notwendigkeit zu Verbesserungen beim Schutz vor „Call ID Spoofing“ wurde insbesondere auch in unseren europäischen Nachbarländern erkannt. Die Thematik ist bereits auf europäischer Ebene angekommen und wird von der Bundesnetzagentur auch unter Einbeziehung der Netzbetreiber vorangetrieben.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Houben