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Reinhard Houben
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Frage von Michael F. •

Die Verwendung gefälschter Rufnummern (Spoofing) wird immer schlimmer, warum ergreift der Gesetzgeber keine wirksamen Maßnahmen?

Aktuell verfolgt die Bundesnetzagentur jeden einzelnen Fall, nachdem er gemeldet wurde. Hier wird das Pferd quasi von hintern aufgezäumt und mir kommt diese ganze Bundesnetzagentur so vor, als ob diese einen völlig sinnlosen "Kampf gegen Windmühlen" als reinen Selbstzweck betreibt.

Warum zwingt man nicht einfach die Netzbetreiber, wirksame Maßnahmen zu implementieren? Z.B. dass die Übertragung von Rufnummern zwischen Netzbetreibern eine entsprechende Vertrauensstellung erfordert, so dass es technisch überhaupt nicht möglich ist gefälschte Rufnummern einzuschleusen. Da die Übertragungsnetze zu 100% digitalisiert sind, ist das auch möglich, sicher nicht ohne einen gewissen Aufwand, aber es würde gehen.

Wir bekommen in der Woche, verteilt über Festnetz und diverse Mobiltelefone eine deutlich zweistellige Anzahl diese Anrufe mit gefälschten Rufnummern, dabei wäre es so einfach, wenn man wirklich wollte, dass das aufhört.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr F.,

danke für Ihre Frage. Ich stimme Ihnen zu, dass die derzeitige Lage noch nicht befriedigend ist. Anrufe mit gefälschten Rufnummern müssen perspektivisch eingedämmt und wenn möglich ganz unterbunden werden, weil sie die Angerufenen täuschen und möglicherweise kriminell motiviert sind.

Die Bundesnetzagentur verfügt bei Anrufen mit manipulierten Absenderinformationen über keinerlei technische Verhinderungsmöglichkeiten. Solche Einwirkungsmöglichkeiten stehen vielmehr allein den Betreibern der telekommunikationsrechtlichen Einrichtungen, also den Netzbetreibern und Telekommunikationsanbietern, zur Verfügung.

Allerdings hat die Bundesnetzagentur bisher keine sicheren Erkenntnisse, ob und in welchen konkreten Konstellationen bei den Betreibern eine derartige technische Verhinderungsmöglichkeit derzeit vorhanden ist. Aus den Unternehmen und aus der Fachwelt liegen dazu höchst unterschiedliche Aussagen vor. Unklar ist auch, welcher technische und finanzielle Aufwand dazu auf welcher Ebene getrieben werden müsste. 

Deshalb ist es der Bundesregierung bisher nicht möglich gewesen, konkrete gesetzliche Maßnahmen vorzuschlagen, die wir dann im Bundestag als Gesetzgeber hätten umsetzen können. Wir werden das Thema aber weiterverfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Houben

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