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Reinhard Houben
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Frage von Thorsten H. •

Sehr geehrter Herr Houben, halten Sie als liberaler Kämpfer gegen die Bürokratie eine Vereinfachung der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) für möglich?

Die AZAV soll Qualität in der Arbeitsförderung sichern, wurde aber zum bürokratischen Monster. In Zeiten des rasanten Arbeitsmarktwandels brauchen wir agile Weiterbildungsangebote. Die AZAV-Vorgaben (siehe hier: https://avgs-gutschein.de/blog/was-ist-eigentlich-ein-anerkannter-azav-zertifizierter-bildungstraeger/) hemmen jedoch Innovation und Kreativität. Kleinere Anbieter leiden besonders: Der Prozess überfordert sie, es zählt Bürokratiebewältigung statt Qualität.

Alternativen:

- Ergebnisfokus: Vermittlungsquoten & Teilnehmerfeedback

- Peer Reviews: Gegenseitige Evaluierung

- IT-Tools zur Automatisierung

Die AZAV unterstellt Bildungsträgern mangelnden Qualitätswillen – demotivierend und falsch. Die meisten haben ein Eigeninteresse an guter Arbeit. Eine Vereinfachung ist dringend nötig.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr H.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.

Um sicherzustellen, dass staatlich geförderte berufliche Weiterbildungen gewissen Qualitätsstandards entsprechen, werden diese auf Basis der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) geprüft und zugelassen. Dies ist wichtig, um die Effizienz des arbeitsmarktpolitischen Fördersystems und die Zielgenauigkeit des eingesetzten Steuergeldes sicherzustellen.

Die Verantwortung für das Verfahren liegt bei der Bundesagentur für Arbeit. Nach Ansicht des verantwortlichen Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sei eine bundeseinheitliche Qualitätssicherung über alternative Nachweise, wie beispielsweise langjährige Erfahrung in der Weiterbildung, eine Auditierung oder ein Gütesiegel nicht ausreichend sichergestellt. Wichtig ist, dass die Arbeitsagentur fortwährend die Kriterien für die AZAV-Prüfung kontrolliert und sicherstellt, dass diese für die Projektträger handhabbar sind und sie so unbürokratisch wie möglich zu erledigen sind.

Zudem sollte geprüft werden, ob das Verfahren auf Arbeitnehmerseite vereinfacht und insbesondere digitalisiert werden kann. Es erscheint nicht zeitgemäß, dass notwendige Nachweise, wie Lohnabrechnungen, nicht im Online-Portal der Arbeitsagentur eingereicht werden können. Im Sinne einer fortschreitenden Verwaltungsdigitalisierung wäre dies eine sinnvolle Verbesserung.

Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Houben
 

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