Lt.Frankf.Rundschau v. 7.6. Online hält die FDP die Energiepauschale für Rentner für nicht angemessen.Welchen Grund gibt es?Kennen Sie die Durchschnittsrente in Deutschland?Erhalten Sie die Pauschale?
Sehr geehrter Herr R.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie beziehen sich in Ihrer Frage voraussichtlich auf folgenden Artikel: https://www.fr.de/wirtschaft/rente-entlastungspaket-energiepauschale-politik-fdp-cdu-gruene-rentenerhoehung-forderung-91596569.html.
Wir sind derzeit mit der Herausforderung von ungewohnt stark steigenden Lebenserhaltungskosten konfrontiert. Die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie und des russischen Angriffskriegs, darunter insbesondere die gestiegenen Kosten für Wärme und Energie, belasten viele Bürgerinnen und Bürger. Die Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP haben sich daher auf umfassende Maßnahmenpakete geeinigt, um Bürgerinnen und Bürgern schnell und unbürokratisch zu entlasten. Mit der Energiepreispauschale werden diejenigen entlastet, die wirtschaftlich am stärksten betroffen sind. Anspruch auf die Energiepreispauschale haben Steuerpflichtige mit Einkünften aus Gewinneinkunftsarten (§ 13, § 15 oder § 18 des Einkommensteuergesetzes) und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Arbeitslohn aus einem gegenwärtigen Dienstverhältnis beziehen und die Steuerklassen I bis V haben oder als geringfügig Beschäftigte pauschal besteuert werden. Die Pauschale soll im September diesen Jahres ausgezahlt werden.
Rentnerinnen und Rentner sind bei der Energiepreispauschale ausgenommen, da damit primär berufsbezogene Mehraufwendungen abgedeckt werden sollen. Aber auch Rentner werden durch die beiden Entlastungspakete deutlich entlastet. So steigt der steuerliche Grundfreibetrag um 363 Euro auf 10.347 Euro. Bis zu dieser Höhe müssen auf Einkommen (dazu zählen auch Renteneinkünfte) keine Einkommensteuern gezahlt werden. Ebenso profitieren Rentner vom „9-Euro-Ticket“, das sie von Juni bis einschließlich August 2022 in Anspruch nehmen können. Besonders bedürftige Rentner profitieren von Einmalzahlungen für Empfangende von Sozialleistungen in Höhe von 200 Euro. Rentner die Wohngeld beziehen, erhielten den sogenannten Heizkostenzuschuss. Ebenso profitieren Rentner auch von der Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe. Für Benzin reduziert sich der Energiesteuersatz um 29,55 ct/Liter, für Dieselkraftstoff um 14,04 ct/Liter. Auch profitieren Rentner von der Abschaffung der EEG-Umlage. Stromkunden müssen bereits ab dem 1. Juli 2022 keine EEG-Umlage mehr zahlen - das hat der Bundestag durch das Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastung durch die EEG-Umlage beschlossen. Die Stromanbieter wurden dazu verpflichtet die Absenkung in vollem Umfang an die Endverbraucher weiterzugeben.
Die Durchschnittsrente spiegelt außerdem nicht per se den finanziellen Lebensstandard der Rentnerinnen und Rentner in Deutschland wieder. Viele von ihnen beziehen eine Betriebsrente oder haben zusätzlich privat vorgesorgt. Darüber hinaus hat das Bundeskabinett am 13. April 2022 den Entwurf eines Gesetzes zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand (Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz) beschlossen. Die Renten steigen ab 1. Juli deutlich, und zwar um 6,12 Prozent im Osten und um 5,35 Prozent im Westen. Das ist die höchste Rentenerhöhung in den alten Ländern seit fast vierzig Jahren. Auch das wird eine finanzielle Erleichterung für die Rentnerinnen und Rentner sein.
Eine Übersicht über die umfassenden Entlastungspakete der Bundesregierung finden Sie auch auf der Internetseite des Finanzministeriums: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Entlastungen/schnelle-spuerbare-entlastungen.html.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Houben