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Reinhard Houben
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Frage von Marlies B. •

Finden Sie es vertretbar, wenn jetzt auch Bürger mit natürlicher Immunität und Impfgeschädigte zu einer Covid-Impfung verpflichtet werden, obwohl sie keinen befriedigenden Fremdschutz bietet?

Aktuell erkranken laut RKI zweifach und dreifach Geimpfte in der Altersgruppe 18 bis 59 genauso häufig an Covid 19 wie nicht Geimpfte, ihr Anteil an den Hospitalisierten liegt in dieser Altersgruppe bei mittlerweile über 60%.
Siehe RKI-Wochenbericht vom 31.03.2022, S. 27, Abb. 21 und S. 29, Tab. 3:

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situations…

Eine Grundimmunisierung durch überstandene Krankheit wird auch mit Nachweis (z. B. T-Zellen-Test) regelmäßig nicht anerkannt. Medizinisch ist das nicht nachvollziehbar.
Zur Bedeutung natürlicher Immunität siehe das Schreiben von 81 Wissenschaftlern zur Covid-19-Impfpflicht vom 09.03.22, S. 12 f.:

https://7argumente.de/

Zu schweren Nebenwirkungen mit und ohne Todesfolge siehe a.a.O., S. 29 ff..
Wie kann man Impfgeschädigten bzw. ihren Angehörigen eine strafbewehrte Impfpflicht zumuten? Das kann ich nicht begreifen;

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau B.,

danke für Ihre Frage.

Bei der Bundestagsdebatte am 7. April zum Thema Impfpflicht erhielt keiner der vorgelegten Anträge eine Mehrheit. Ich habe bei der Abstimmung nicht für eine Impfpflicht gestimmt. Nichtsdestotrotz steht außer Frage, dass wir als Gesellschaft nur mit einer hohen Impfquote das Virus dauerhaft besiegen können. Die Impfung bietet zwar keinen 100% Schutz gegen eine Infektion oder die Weitergabe des Virus, verringert aber die Schwere des Verlaufs erheblich und hilft die Geschwindigkeit, mit der sich das Virus verbreitet, zu verlangsamen. Eine Immunisierung nach einer überstandenen Infektion bietet keinen dauerhaften Schutz. Mit Blick auf die aktuellen Forschungserkenntnisse reduzierte das RKI im Januar die Dauer des Genesenenstatus auf drei Monate, da nach Ablauf dieser Periode die Immunisierung der Genesenen insbesondere gegen die Omikron-Variante wieder abnimmt. Zur Erläuterung der Einschätzung des RKI: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Genesenennachweis-old.html.

Sie sprechen das Verhältnis von geimpften und nicht-geimpften Personen hinsichtlich der Infektionszahlen und der Hospitalisierung an. Hierbei ist es wichtig zu bedenken, dass 75% der Menschen in Deutschland geimpft sind und die ungeimpften Personen mit 25% eine deutlich kleinere Gruppe ausmachen. Nachdem sich nicht-Geimpfte Ende letzten Jahres zeitweise viermal mehr infiziert haben als Geimpfte, sinkt die Anzahl der Infizierten dadurch, dass inzwischen drei Viertel der Gesellschaft geimpft sind. Die Geimpften stellen somit eine größere Grundgesamtheit dar.

Die in der Frage zitierte Tabelle des RKI Wochenberichts weist lediglich absolute Zahlen aus. Wie auch bei der vorangegangenen Statistik müssen auch hier die Zahlen in Relation zur Impfquote gesetzt werden. Im angegebenen Zeitraum sind etwa ebenso  viele Geimpfte wie Ungeimpfte auf Intensivstationen eingeliefert worden oder verstorben. Ein ähnliches Bild zeigt sich bei den hospitalisierten über-60-Jährigen. Da allerdings die Ungeimpften lediglich 25% Prozent der Bevölkerung ausmachen und der Anteil der geimpften Personen dreimal so hoch ist, zeigt sich die Wirksamkeit der Impfung.

Letztlich zeigt sich quer durch die Statistiken, dass eine Impfung den größten Schutz vor einer Infektion und vor einem schweren Krankheitsverlauf bietet. Die Immunität nach einer Genesung kann nur einen temporären Komplementär-Schutz bieten, aber mittelfristig keinen Impfschutz ersetzen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Houben

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