Frage an Reinhard Houben von Stefanie I. bezüglich Verteidigung
In Artikel 2 des Nichtverbreitungsvertrags (NVV, NPT) hat sich Deutschland als "Nichtkernwaffenstaat" verpflichtet, "Kernwaffen oder sonstige Kernsprengkörper oder die Verfügungsgewalt darüber von niemandem unmittelbar oder mittelbar anzunehmen".
Deutschland hat eine "Nukleare Teilhabe" an den US-Atombomben B61, die 90 km Luftlinie entfernt von Köln auf dem Bundeswehr-Flugplatz in Büchel / Eifel stationiert sind. Damit hat unser Land Kernwaffen mittelbar in seiner Verfügungsgewalt und bricht seit Jahren Artikel 2 des NVV.
Die Bundesregierung will trotzdem jetzt neue Atomwaffenträgersysteme (F18 / F35 / Eurofighter) kaufen, anstatt den mit den Stimmen der FDP beschlossenen Antrag des Bundestages vom 24.3.2010 (Ds. 17/1159) zum Abzug der US-Atombomben endlich umzusetzen.
Wie werden Sie sich dafür einsetzen, dass Deutschland den NVV einhält?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Sehr geehrte Frau Intveen,
den Idealismus der Friedensbewegung in Deutschland schätze ich. Gleichwohl muss man zur Kenntnis nehmen, dass die internationalen Spannungen in allen Teilen der Welt zugenommen haben und Atomwaffen für viele Staaten erstrebenswert erscheinen. Ernsthafte Bemühungen für internationale Abrüstung gerade bei Atomwaffen würde ich begrüßen, halte sie jedoch nicht für realistisch. Die im von Ihnen zitierten Bundestagsantrag geforderte Änderung des strategischen Konzepts der NATO im Umgang mit Atomwaffen liegt weiterhin nicht vor. Insofern fehlt auch die Grundlage für den Abzug der US-Atomwaffen aus Deutschland.
Was die von Ihnen festgestellte Unvereinbarkeit der "nuklearem Teilhabe" mit dem Nichtverbreitungsvertrag angeht, verweise ich auf ein Gutachten des Wissenschaftliche Dienstes des Deutschen Bundestages, welcher bereits festgestellt hat, dass der NVV der „nuklearen Teilhabe“ nicht entgegensteht ( https://www.bundestag.de/resource/blob/513080/c9a903735d5ea334181c2f946d2cf8a2/wd-2-013-17-pdf-data.pdf ).
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Houben