Portrait von Reinhard Houben
Reinhard Houben
FDP
100 %
50 / 50 Fragen beantwortet
Frage von Rainer W. •

Frage an Reinhard Houben von Rainer W. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Houben,

wenn ein Notfall eintritt, aus welchen medizinischen Gründen auch immer, der Patient bewußtlos in ein Krankenhaus eingeliefert wird und die dort therapierenden Ärzte entscheiden, aus welche Günden auch immer (monetäre Aspekte, medizinische Vermutungen, Hilflosigkeit, beste Absichten etc.), der Patient benötigt sofort ein Organ oder Gewebe, Angehörige gibt es nicht oder können nicht sofort erreicht werden - was der Normalfall sein dürfte - , was wird dann von den Ärzten getan?

Erstens: Zuerst im privaten Umfeld (Wohnung, Nachbarn, etc.) des Patienten nach einer Patientenverfügung gesucht, von wem und wo auch immer und das Ergebis der Suche abgewartet?
Zweitens: Ohne lange Nachforschungen anzustellen, einfach gehandelt und transplantiert?

Ich glaube des Zweite wird getan, deswegen meine weitere Frage:

Gibt es eine verbindliche und mit Strafe bei Zuwiderhandlung erlassene Vorschrift, die Therapeuten (z.B. Ärzte) zwingt, vor einer Transplantation (Gewebe oder Organe) die ausdrückliche und rein persönliche Zustimmung des Patienten, z.B. in einem persönlichen Gespräch mit schriftlicher Beurkundung oder durch den Nachweis einer schriftlichen Urkunde z.B. einer sogenannten Patientenverfügung, nachzuweisen???

Falls Nein, werden Sie sich für eine solche Gesetzesregelung einsetzen?

Wie Sie sicher wissen, sind Transplantationen vor allem ein Megageschäft für die Entnahmekrankenhäuser, die Transplantationskliniken und nicht zuletzt die Pharmafirmen, den der die Operation überlebende Transplantierte ist bis zu seinem Lebensende auf die tägliche Einnahme von hochwirksamen Medikamenten angewiesen, insbesondere um jederzeit mögliche, tödliche Abstossungsreaktionen und Infektionen zu verhindern, sozusagen ein zwangsweiser Stammkunde, das Wunschbild jeden Unternehmers.

Vielen Dank.

Portrait von Reinhard Houben
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr W.,

eine Organspende sieht zwingend die Aufnahme auf die Warteliste vor. Die Entscheidung über die Aufnahme eines Patienten in die Warteliste trifft eine ständige, interdisziplinäre und organspezifische Transplantationskonferenz des Transplantationszentrums. Es gibt derzeit 47 Transplantationszentren in Deutschland. Dadurch ist gewährleistet, dass die Entscheidung über die Aufnahme auf die Warteliste nur nach sorgfältiger Prüfung erfolgt. Kriterien sind insbesondere Notwendigkeit und Erfolgsaussicht einer Transplantation.

Insofern ist die Rechtslage an dieser Stelle aus meiner Sicht ausreichend.

Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Houben

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Reinhard Houben
Reinhard Houben
FDP