Frage an Reinhard Houben von Rainer W. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Houben,
Ich möchte niemals fremdes menschliches Gewebe oder Organe erhalten und halte diese Behandlung aus medizinischer Sicht, nicht nur für völlig ungeeignet, sondern i.d.R. für extrem schädlich. Auch soll kein Mensch sein Leben auf diese schrecklichste Art und Weise, durch Zerstückelung wie auf einem Schlachttisch, verlieren und bis hin zu Knorpelstücken oder Kniegelenken verpackt und verschickt werden.
Die Verdinglichung des Menschen als Medikament, ist für mich der absolute Maßstab von Menschenunwürdigkeit.
Tatsächlich gibt es Menschen, die gegen eine Zerstückelung Ihres Körpers nichts einzuwenden haben, auch nicht gegen den Einbau von fremden Geweben und Organen.
Beide Einstellungen lassen sich verbinden, wenn Menschen sich als Spender registrieren lassen könnten und für jedes Jahr seit der Erklärung der Spendebereitschaft, Punkte kriegen würden, für eine bevorzugte Organ-/Gewebezuteilung im Bedarfsfall. Organerkrankten, die nicht registriert sind, aber aus speziellen Gründen kurzfristig ein Organ/Gewebe brauchen, könnten nach Ihrer Registrierung sofort Zugang zu der Vergabe haben, z.b. durch ein Notfallkontingent auch ohne gesammelte Punkte. Als "Geschlossener Club" gibt es viele Möglichkeiten des Kennenlernens, was die Erfolgsaussichten einer Übertragung, durch bekannte Menschen, erhöht.
Bei denen, die nicht registriert sind bzw. sich bei einer Erkrankung auch nicht registrieren wollen, soll es bei Strafe verboten sein, Organe/Gewebe als Therapie zu verabreichen oder auch zu entnehmen. Dies kommt all den Menschen zugute, die befürchten, im bewußtlosen Zustand nicht widersprechen zu können und nach einer OP mit fremden Organen/Geweben aufzuwachen.
Der amtierende Präsident der Ärztekammer hat dieses Prinzip thematisiert https://www.waz.de/politik/aerztepraesident-organspende-bereitschaft-mit-vorzug-belohnen-id226233671.html .
Wurde dieses Vorgehen diskutiert bzw. welche Erfolgsaussichten würden Sie diesem Vorgehen geben?
Sehr geehrter Herr W.,
auch wenn ich Ihre grundsätzlich ablehnende Haltung gegenüber Organtransplantationen nicht teile, so respektiere ich diese dennoch.
In Ihrem Schreiben weisen Sie auf den Vorschlag des Präsidenten der Ärztekammer hin, diejenigen, die selbst ihre Bereitschaft zur Organspende erklären, beim Empfang von Spenderorganen besser zu stellen. Darüber kann man sicherlich diskutieren, wenn wir auch mit den jetzt diskutierten Änderungen am Transplantationsrecht die Versorgung mit Spenderorganen verbessern. Es geht Klaus Reinhardt dabei jedoch nicht um die Schaffung eines "geschlossenen Clubs", sondern um einen zusätzlichen Anreiz, sich zur Spende bereitzuerklären.
Das geltende Transplantationsrecht gibt Ihnen als Patient schon heute die Möglichkeit, den Empfang von Spenderorganen abzulehnen. § 13 Abs. 1 Satz 1 des Transplantationsgesetzes setzt die Zustimmung des Patienten voraus, überhaupt erst auf die Warteliste aufgenommen zu werden. Es empfiehlt sich, wenn dieser Wunsch besteht, dies auch in einer Patientenverfügung festzuhalten.
Bezüglich der Bereitschaft zur Organspende lehne ich die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und anderen vorgeschlagene Widerspruchslösung ab. Es wäre falsch, bei einem ethisch so bedeutenden Thema auf die Bequemlichkeit der Menschen zu setzen, nur um die Zahl der Spenderorgane zu erhöhen. Ich favorisiere stattdessen regelmäßige Informationen der Hausärzte über Organspenden und bessere Möglichkeiten, sich als Spender zu registrieren.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Houben