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Reinhard Houben
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Frage von Manuel N. •

Frage an Reinhard Houben von Manuel N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Houben

es gibt die "Anlage 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages - Registrierung von Verbänden und deren Vertretern", wodurch Verbände in eine öffentlich einsehbare Liste eingetragen werden, um Gehör und Zugang zum Bundestag zu erhalten.

Was spricht für Sie dagegen, die GO so zu erweitern, dass auch mit Unternehmen so verfahren wird?
Warum gibt es hier eine Ungleichbehandlung?

Beste Grüße

M. N.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr N.,

ich danke Ihnen für Ihre Anfrage vom 24. Februar 2017 über die Registrierung von Verbänden und ihrer Vertreter beim Deutschen Bundestag.

Die aktuelle Fassung der von Ihnen angesprochene Verbändeliste ist unter https://www.bundestag.de/blob/189476/6785700222d57f8e55587397bf51a728/lobbylisteaktuell-data.pdf abrufbar. Sie enthält die Informationen zu weit mehr als 2.000 Verbänden - von den Apothekern bis hin zur Zweiradwirtschaft. Diese Registrierung auf dieser Liste ist Voraussetzung dafür, zu einer Ausschussanhörung des Bundestages eingeladen zu werden oder einen Hausausweis für den Bundestag zu erhalten. Es verfügen jedoch bei weitem nicht alle Lobbyvertreter über einen Hausausweis.

Die genannte Liste beinhaltet keine Unternehmen, weil Unternehmensvertreter grundsätzlich nicht über Hausausweise verfügen oder an Anhörungen teilnehmen, es sei denn sie sind in Personalunion für einen Verband tätig. Verbände haben gegenüber Unternehmen beim Bundestag also eine privilegierte Stellung. Sowohl für die Transparenz als auch für die Arbeitsfähigkeit des Hauses ist es sinnvoll, die Privilegien Hausausweis und Ausschussanhörung eher Verbänden als einzelnen Unternehmen zu ermöglichen.

Sollte der Hintergrund Ihrer Anfrage der Wunsch nach einem verbindlichen Lobbyregister sein, so ist die Anlage 2 der Geschäftsordnung in ihrer heutigen Fassung hierzu gänzlich ungeeignet, da sie weder verbindlich ist, noch Budgetinformationen enthält. Zudem betrifft sie nur Anhörungen und Hausausweise, nicht jedoch etwa Gespräche bei Abgeordneten.

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Houben

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