(...) die Debatte um die Geldforderung der Deutschen Bahn an den "Zug der Erinnerung" ist in der Politik seit längerem bekannt. So haben unter anderem Abgeordnete aller Fraktionen des Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestages an den Vorstandsvorsitzenden der Bahn geschrieben und ihn gebeten, die Position der Bahn zu überdenken. (...)
Sehr geehrter Herr Kunz,
(...) Nach der Änderung des Waffengesetzes sind Messer mit feststehenden Klingen über 12 cm gerade nicht unter dem Waffenbegriff subsumiert worden, weil wir sonst z.B. unter 18-Jährigen die Ausbildungsmöglichkeit in Lehrberufen genommen hätten, bei denen solche Messer oder auch Einhandmesser verwendet werden. Wir haben zum Schutz von Dritten in der Öffentlichkeit lediglich ein umfassendes Führensverbot erlassen, also auf Straßen, Plätzen oder in Verkehrsmitteln. Sie können deshalb Ihre Messer zu Hause im Messerblock lassen und die Tassen bitte im Schrank. (...)
(...) Das Konstruieren von besonderen Einzelfällen ist nicht sachgerecht. Es ist der Wille des Gesetzgebers, mehr Sicherheit im öffentlichen Raum zu schaffen. Diesen Willen des Gesetzgebers haben die Sicherheitsbehörden durchzusetzen. (...)
(...) Sie werden auch in Zukunft Westernveranstaltungen mit stilistisch passenden Waffen durchführen können. (...) Falls es sich um öffentliche Veranstaltungen handelt, sind für Brauchtumsveranstaltungen gedachte Waffen von der Anscheinswaffenregelung ausgenommen. (...)
(...) Sie bezieht sich nur auf DRK-Mitarbeiter im Einsatz. Die Gesetzesnovelle würde ins Leere laufen, wenn die bloße Behauptung, man wolle im Zweifelsfall mit einem Einhandmesser Personen retten, ausreichen würde, um das Führensverbot zu unterlaufen. Der Gesetzgeber hat den klaren Willen, Einhandmesser aus dem öffentlichen Raum zu verbannen. (...)