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Frage von Martin K. •

Frage an Reinhard Grindel von Martin K. bezüglich Recht

In meinem Messerblock, in der Küche, befinden sich lauter Messer mit teilweise weit über 12cm Klingenlänge.
Wie ich aus der Zeitung erfahren musste sind diese, laut neuem Waffengesetz, jetzt also Waffen.
Diese muss ich gegenüber meinen Kinder (16 und 17) ab jetzt also unter Verschluss halten da ich mich sonst strafbar mache?
Wenn ich mit meinen Kindern zu Freunden oder Großeltern fahre müssen die jetzt die Küche abschließen um nicht gegen Gesetze zu verstoßen?
Das ist doch wirklich nicht mehr schön?
Bekommen wir jetzt amerikanische Verhältnisse?

Portrait von Reinhard Grindel
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Konst,

es wurden zum Thema Waffenrecht schon mehrere Fragen gestellt, die jeweils entweder von falschen Voraussetzungen ausgehen oder absurde Fallkonstellationen abfragen. „Abgeordnetenwatch“ hat sicher nicht die Funktion, aus Lobbyinteressen völlig richtige politische Entscheidungen lächerlich zu machen.

Nach der Änderung des Waffengesetzes sind Messer mit feststehenden Klingen über 12 cm gerade nicht unter dem Waffenbegriff subsumiert worden, weil wir sonst z.B. unter 18-Jährigen die Ausbildungsmöglichkeit in Lehrberufen genommen hätten, bei denen solche Messer oder auch Einhandmesser verwendet werden. Wir haben zum Schutz von Dritten in der Öffentlichkeit lediglich ein umfassendes Führensverbot erlassen, also auf Straßen, Plätzen oder in Verkehrsmitteln. Sie können deshalb Ihre Messer zu Hause im Messerblock lassen und die Tassen bitte im Schrank. Wir Politiker sind nicht so unwissend, wie sie uns mit Ihren Fragen darstellen wollen, sondern wir versuchen alles, was sinnvoll ist, um die öffentliche Sicherheit zu erhöhen. Ich bitte Sie wirklich, von solchen absurden Fragen in Zukunft Abstand zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Grindel MdB