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Frage von Thomas P. •

Frage an Reinhard Grindel von Thomas P. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Grindel,

Sie beziehen Sich in der Antwort auf meine Anfrage nur auf die Zeit, in der man als DRK-Helfer unterwegs ist - wahrscheinlich auch in Dienstkleidung. In der Regel sind aber nicht die Rettungskräfte als erste am Unfallort, sondern ´normale Bürger´ und natürlich die Unfallopfer.

1. Dürfen jetzt alle - was ich auf Grund meiner DRK-Erfahrung befürworte - ein Einhandmesser griffbereit mit sich tragen, wenn sich auf die gesetzliche Verpflichtung zur Ersten Hilfe berufen?

2. Wenn nicht, wie stellt der Gesetzgeber seit dem 1.4.2008 sicher, daß kein Bürger in eine Situation gerät, aus der er einen Anderen oder sich selber mittels eines Einhandmesser befreien kann bzw. muß.

3. Es gab doch sicher im Vorfeld zum Entwurf des neuen Waffengesetzes eine intensive Abwägung des Für und Wider des Mitführen des Werkzeuges Einhand-/Rettungsmesser. Wo wurden die Ergebnisse dieser Untersuchung veröffentlicht?

4. Laut Pressemitteilung gab es am vergangenen Wochenende in Süddeutschland einen Autounfall, bei dem das Fahrzeug in Brand geraten ist. Die beiden Insassen verbrannten, weil sowohl sie selber als auch der Ersthelfer den Gurt nicht lösen konnten. Wäre hier nich eine generelle Mitführpflicht für geeignete Werkzeuge angebracht? Eventuell würden die beiden Menschen dann noch leben?

Mit freundlichen Grüssen
Thomas Posselt

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Posselt,

Ihre Fragen vom 02.04.2008 beantworte ich wie folgt:

zu 1.) Nein

zu 2.) Diese Aufgaben haben gerade die dafür zuständigen Rettungsdienste zu erfüllen.

zu 3.) Dazu verweise ich auf die schriftlichen und mündlichen Stellungnahmen im Rahmen der Sachverständigenanhörung und die Protokolle der Debatten im Deutschen Bundestag.

zu 4.) Ich kenne den Fall nicht und ich bin etwas verwundert, dass der von Ihnen erwähnte Ersthelfer nicht in der Lage war, die Gurte zu lösen.

Das Konstruieren von besonderen Einzelfällen ist nicht sachgerecht. Es ist der Wille des Gesetzgebers, mehr Sicherheit im öffentlichen Raum zu schaffen. Diesen Willen des Gesetzgebers haben die Sicherheitsbehörden durchzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Grindel MdB