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Frage von Frank K. •

Frage an Reinhard Grindel von Frank K. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Grindel,

danke für Ihre Antwort.
Sie gehen bei dieser erneut von einem "gewissen Missverständnis" meinerseits aus und erklären "...Drittstaatsangehörige, die erstmals in die EU einreisen, haben nach fünfjährigem Aufenthalt das Recht der Freizügigkeit wie ein EU-Bürger".

Mich verblüfft diese Aussage vor allem deshalb, weil es mein "gewisse Missverständnis" auch bei Ihrem Kollegen und Mitstreiter in Sachen Ehegattennachzug Herr Dr.Uhl zu geben scheint:
Zitat: http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_hans_peter_uhl-650-5550--f171380.html#frage171380
"...Sie weisen auf ein echtes Problem hin: Der EuGH hat geurteilt, dass es mit der Freizügigkeits-Richtlinie (RL 2004/38) nicht vereinbar ist, wenn das nationale Recht eines Mitgliedstaates als Voraussetzung für einen Ehegattennachzug einen zuvor rechtmäßigen Aufenthalt des Ehegatten in einem anderen Mitgliedstaat verlangt. ..............
.............. da der Familiennachzug zu Unionsbürgern (auch die erstmalige Einreise!) sich ausschließlich nach der Freizügigkeits-Richtlinie richtet, welche keinen Sprachnachweis voraussetzt."

"Das Problem des Nicht-Weiterwandern-Könnens wegen mangelnder Sprachkenntnisse" wäre also - entgegen Ihrer Feststellung - sehr wohl bei Umsetzung Ihres formulierten Zieles zu betrachten, da jeder Drittstaatsehegatte eines Italieners ohne jede Frist (die sich ausschließlich auf das Daueraufenthaltsrecht bezieht, um das es hier aber nicht geht) wie in dem Beispiel von mir bislang sofort von D nach Spanien nachziehen darf.

Finden Sie es nicht auch ungewöhnlich, dass Herr Uhl, obwohl Sie im gleichen Ausschuss sitzen, das gleiche Thema diskutieren, die gleiche Zielsetzung haben, dennoch eine andere Aussage trifft?
Wie kommt es zu diesem Widerspruch?
Wie qualifiziert findet die Beschäftigung mit den Randthemen und der Umsetzung der angestrebten Regelungen statt?
Welcher Antwort darf der Bürger trauen: der von der CDU oder der von der CSU?
Danke für Ihr Feedback.

Gruss,
Frank Karnbach

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Karnbach,

ich bleibe bei meiner Meinung. Im Übrigen ist es integrationspolitisch völlig irrelevant, auf die Person des EU-Bürgers abzustellen. Relevant ist die Person des in die EU ziehenden Ehegatten. Hier wollen wir durch vorbeugende Integrationsmaßnahmen ansetzen und mit dem Nachweis einfacher Sprachkenntnisse für eine schnelle Eingliederung in unsere Gesellschaft sorgen. Ich weiß nicht, wie man ernsthaft etwas gegen diese Überlegung haben kann.

Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Grindel MdB