Frage an Reinhard Grindel von Mark P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Grindel,
in Ihrer Antwort an Herrn Ludwig vom 14.04.08 schreiben Sie, dass seit dem Verbot der Butterfly-Messer von 2003 diese fast völlig vom Markt verschwunden sind. Das scheint in der Tat der Fall zu sein.
Allerdings behaupten Sie im nächsten Satz, dass die innere Sicherheit dadurch gestärkt worden ist. Wie kommen Sie zu dieser merkwürdigen Schlussfolgerung? Laut dem Vortrag des Herrn Tölle sind die Jugendlichen doch lediglich auf andere Messer-Arten umgestiegen! Und wie mehrere Abgeordnete (z., B. Herr Wellenreuther) hier schreiben, hat die Messer-Kriminalität in den letzten Jahren sogar bundesweit erheblich zugenommen! Also hat das Verbot der Butterfly-Messer doch überhaupt nicht zu einer Erhöhung der Sicherheit für die Bürger geführt! Oder können Sie belegen, dass die aktuelle Gesetzesverschärfung definitiv zu einem Rückgang der Messer-Kriminalität führen wird? Die Erfahrungen anderer Länder zeigen ebenfalls eher das Gegenteil...
Außerdem finde ich die Einstufung von Einhandmessern als „gefährliche Kampfmesser“ sehr naiv. Die meisten modernen Taschenmesser sind mittlerweile einhändig zu öffnen oder verfügen über eine Klingenarretierung. Dies hat nichts mit ihrer Bestimmung zum Kampf oder Angriff zu tun, sondern dient lediglich dem Komfort und der Sicherheit des Benutzers! Natürlich können Sie einhändig und schnell geöffnet werden. Aber das können Springmesser - die bis zu einer Klingenlänge von 8,5 cm weiterhin erlaubt bleiben – auch! Warum gilt für Springmesser das sog. „Taschenmesserprivileg“ während das Führen von Einhandmessern auch mit kürzerer Klinge verboten wird? Finden Sie diese Ungleichbehandlung nicht etwas unlogisch?
In meinen Augen wurde bei den Einhandmessern nur ein „Sündenbock“ (genau wie die sog. „Killerspiele“) gesucht, auf den die Politiker verweisen können, weil sie das eigentliche Problem, nämlich die Jugendkriminalität, nicht in den Griff bekommen!
Mit freundlichen Grüßen
Mark Padberg
Sehr geehrter Herr Padberg,
Ihre wiederholten Fragen an verschiedene Abgeordnete mit immer wieder den gleichen falschen Unterstellungen grenzen wirklich an Lobbyismus für die Messerhersteller.
Ich drehe Ihre Behauptungen einfach mal um: Welchen Grund gibt es, dass Messer im öffentlich Raum – gerade von Jugendlichen – offen mitgeführt werden sollen? Was spricht dafür? Nichts! Dagegen wissen wir, dass in der Tat bei gewalttätigen Auseinandersetzungen schneller als früher Waffen, gerade Messer, gezogen werden. Wenn die Butterfly-Messer aus dem öffentlichen Straßenbild verschwunden und von anderen Messerarten abgelöst worden sind, wäre es doch abwegig, dann wieder Butterfly-Messer zu gestatten, sondern natürlich ist es richtig, dann auch konsequent andere Messerarten zu verbannen.
Zu den vielfältigen Maßnahmen gegen Jugendkriminalität gehört auch, dass der Gesetzgeber jungen Menschen den Einsatz von Messern in Konfliktsituationen im wahrsten Sinne des Wortes aus der Hand schlagen muss. Das tun wir mit dem neuen Waffenrecht und das verdient die Polemik des „naiven“ Vorgehens nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Grindel MdB