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Frage von Frank K. •

Frage an Reinhard Grindel von Frank K. bezüglich Familie

Hallo Herr Grindel,

danke für Ihre Antwort und Darstellung Ihrer Sicht der Dinge.
Bitte erlauben Sie mir zu der von Ihnen beschriebenen Absicht, die Regelung für EU-Bürger - die ja die aktuelle Diskriminierung deutscher Staatsbürger ausmacht - durch die CDU/CSU ändern lassen zu wollen, noch Fragen zu formulieren.

Heisst dies, dass die Drittstaat-Ehegattin z.Bsp. eines Italieners, der in Deutschland wohnt, zukuenftig erst Deutsch lernen soll bevor er mit derselbigen hier zusammenleben darf? Zieht er dann nach Spanien, muss die Frau dann erneut eine andere Sprache lernen? Oder soll diese Italienisch beherrschen - was aber für die Integration in Deutschland eher unerheblich ist? Und: welchen Wert hat dann die EU-Freizügigkeit für den EU-Bürger noch, wenn er derart eingeschränkt wird? Wie realistisch ist nach Ihrer Meinung eine solcher Änderungswunsch bei der EU durchzusetzen?
Ist es nicht einfacher , da die meisten Deutschen - im Gegensatz zu Ihrer Vermutung - sicheres Deutsch beherrschen, den diskriminierenden Zusatz im Gesetz - wie in meinem ersten Beitrag beschrieben - ersatzlos zu streichen?

Danke für Ihre Mühe.

Gruss,
Frank Karnbach

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Karnbach,

Ihrer Frage liegt erneut ein gewisses Missverständnis zu Grunde. Drittstaatsangehörige, die erstmals in die EU einreisen, haben nach fünfjährigem Aufenthalt das Recht der Freizügigkeit wie ein EU-Bürger, sofern sie nicht ohnehin nach einer Eheschließung die Staatsbürgerschaft des Ehegatten annehmen. Das Problem des Nicht-Weiterwandern-Könnens wegen mangelnder Sprachkenntnisse wird sich also in der Regel nicht stellen.

Es geht – wie von mir beschrieben – um den Sprachnachweis bei der Ersteinreise in die EU aus integrationspolitischen Gründen. Insoweit ist es natürlich konsequent, dass eine Drittstaatsangehörige, die zu einem Italiener zieht, erst einfache Deutschkenntnisse nachweisen muss.

Das Beispiel des Italieners ist übrigens gar nicht schlecht, zeigen doch neueste Untersuchungen, dass wir gerade bei italienischen Staatsangehörigen besonders große Integrationsprobleme (kein Schulabschluss, keine Lehrstelle, Arbeitslosenquote) haben, wie wir sie sonst nur von türkischen Staatsangehörigen kennen.

Die Initiative für verpflichtende einfache Sprachkenntnisse gewinnt innerhalb der EU immer mehr Zustimmung. Ich bin zuversichtlich, dass wir insoweit eine Änderung der entsprechenden EU-Richtlinien hinbekommen.

Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Grindel MdB