Frage an Reinhard Grindel von Michael S. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Grindel,
Sie haben sich in dieser Legislaturperiode deutlich zu einer Veränderung des Waffenrechts positioniert, deshalb richtet sich an Sie auch meine Frage (die übrigens nicht taktischer Natur ist und keinem plumpen Öffentlichkeitseffekt dienen soll). Im Grunde sind es drei Fragen, die alle den selben Themenkreis betreffen:
Welche sachlichen Gründe sprechen aus Ihrer Sicht dagegen, dass künftig Besitzer von Waffenscheinen nur noch Waffe oder Munition zu Hause aufbewahren dürfen und nicht mehr beides? Was spricht dagegen, dass die Munition beim Schützenverein gelagert und dort für Wettkämpfe und Trainings in abgezählter Stückzahl ausgegeben wird?
Zum Zweiten: Wie schätzen Sie - vielleicht auch aus eigener Anschauung - die Möglichkeiten von Jugendlichen ein, Zugang zu den Waffen ihrer Eltern zu bekommen (ich bin Lehrer, meine Schüler/innen sagen ganz offen, dass sie selbstverständlich wissen, wie sie an die Waffen ihrer im Schützenverein organisierten Eltern kommen)?
Zum Dritten: Wie stehen Sie zur Forderung der Frau Bundeskanzlerin, künftig unangekündigte Kontrollen durchzuführen, ob die Waffen auch ordnungsgemäß gelagert werden?
Wenn ich noch eine Anmerkung hinzufügen darf: Die Äußerungen des Herrn Bundesinnenministers zur Verschärfung des Waffenrechts nach dem Amoklauf in Erfurt und zum Vergleich der Regelungen mit denen unserer europäischen Nachbarn sind mir bereits hinreichend geläufig.
Ich freue mich aufrichtig auf eine Antwort,
mit freundlichen Grüßen,
Michael Steck
Sehr geehrter Herr Steck,
grundsätzlich sind wir uns sicher einig, dass der Amoklauf in Baden-Württemberg seine Ursachen nicht in einem Mangel an scharfen Waffengesetzen hat, sondern in einem Mangel an Zuwendung, Kümmern, Hinsehen und verantwortlichem Handeln. Insofern verhalten sich die Eltern der von Ihnen zitierten Schüler natürlich völlig verantwortungslos, wenn deren Kinder tatsächlich wissen sollten, wie sie an die Waffen ihrer Eltern kommen. Ich hielte es durchaus für richtig, wenn Sie solche Informationen an die für die Ausführung des Waffenrechts zuständige Ordnungsbehörde weitergeben, damit diese die entsprechenden Waffenscheininhaber auf ihre Zuverlässigkeit hin überprüfen können. Angesichts eines solchen Anlasses halte ich auch eine Kontrolle für gerechtfertigt, ob die Waffen in den Privaträumen ordnungsgemäß gesichert untergebracht werden. Ob eine solche Überprüfung ohne jeden Anhaltspunkt durchgeführt werden darf, wird man unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen haben. Die getrennte Aufbewahrung von Waffen und Munition ist bereits jetzt Pflicht. Angesichts der Vielzahl von illegalen Waffen muss sich jeder bewusst sein, dass die pauschale Forderung nach der Verbannung von Waffen und Munition aus Privathaushalten ein stumpfes Schwert ist. Sie wäre im Bereich des Jagdwesens auch nicht praktikabel. Bezogen auf Waffenlager in Schützenvereinen würden sich neue Gefahrenquellen ergeben. Grundsätzlich ist es auch nicht richtig, zehntausende verantwortungsbewusster legaler Waffenbesitzer unter Generalverdacht zu stellen. Ich glaube, dass wir vor allem zusätzliche technische Sicherungsmaßnahmen im Privathaushalt in unsere Überlegungen einbeziehen müssen. Dies setzt aber ebenfalls voraus, dass sich die Eigentümer der Waffen verantwortlich verhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Grindel MdB