Frage an Reinhard Grindel von Anja M. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Grindel,
als Arbeitnehmerin mit einem Einkommen, dass mich der berühmten Mittelschicht angehören lässt, bitte ich um Mitteilung, wie Sie sich konkret die steuerliche Entlastung dieser Bevölkerungsschicht vorstellen und in welchem Zeitrahmen sich eine mögliche Änderung abspielen soll.
Ich empfinde es als demotivierend, wenn ich bei der Ableistung von Überstunden weniger überwiesen bekomme, obwohl ich länger gearbeitet habe. Bei einem genauen Blick auf meine Gehaltsabrechnungen musste ich feststellen, dass ich samstags für 5 Minuten mehr Arbeit 10,00 EUR weniger Netto habe. Da stimmt doch im System etwas nicht, oder irre ich mich hier?
Die absoluten Zahlen bewegen sich zugegebenermaßen nicht in schwindelerregenden Höhen, aber mir geht es hier um das Prinzip, dass dahintersteckt. Meiner Ansicht nach sollte Leistung sich lohnen; dies ist in unserem Steuersystem aber nicht der Fall.
Für eine kurze Stellungnahme sage ich im Voraus vielen Dank und verbleibe
mit freundlichen Grüßen,
Anja Möller
Sehr geehrte Frau Möller,
Sie haben mit Ihrer Kritik an mangelnden Leistungsanreizen des gegenwärtigen Steuersystems völlig Recht. Sie beschreiben ein Phänomen, das wir unter dem Stichwort Bekämpfung der „kalten Progression“ als CDU seit längerem korrigieren wollen. Mit dem zweiten Paket für Beschäftigung und Stabilität in Deutschland haben wir damit gegenüber der SPD zumindest einen Einstieg erreichen können. Die von Ihnen geforderte Entlastung wird sich auf zwei Wegen ergeben. Einmal erfolgt eine Anhebung des Grundfreibetrages um 170 Euro auf 7.834 Euro rückwirkend ab dem 1.1.2009. Als Einstieg in einen Abbau der kalten Progression werden die übrigen Tarifeckwerte ebenfalls ab 1.1.2009 um 400 Euro nach rechts verschoben. Zur gezielten Entlastung der untersten Einkommen wird ab dem 1.1.2009 neben der Anhebung des Grundfreibetrages auf 7.834 Euro noch der Eingangssteuersatz von 15 auf 14 Prozent gesenkt. Zusätzlich erfolgt ab 2010 eine weitere Anhebung des Grundfreibetrags auf dann 8004 Euro und eine weitere Rechtsverschiebung der Tarifeckwerte auf 330 Euro. Damit wird der Effekt der kalten Progression zumindest im Ansatz bekämpft. Eine weitere Entlastung erhalten Arbeitnehmer durch die Wiedergewährung der so genannten Pendlerpauschale und ab 2010 durch die Abzugsfähigkeit der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Wenn man diese Maßnahmen zusammenfasst, wird sich sicher auf für Sie eine durchaus spürbare Entlastung ergeben und der von Ihnen beschriebene Effekt einer steuerlichen Bestrafung von zusätzlichen Leistungen am Arbeitsplatz gemildert.
Ich bin ganz sicher, dass die volle Beseitigung dieser kalten Progression eine der ganz wesentlichen Inhalte des Wahlprogramms der CDU und CSU für die Bundestagswahl am 27. September 2009 sein wird. Die Arbeitnehmer sind die Leistungsträger in unseren Betrieben und müssen für ihre Arbeit auch den gerechten Lohn erhalten. Der Staat darf sich hierbei nicht als steuerpolitischer Trittbrettfahrer verhalten und bei Lohnerhöhungen und bei zusätzlichen Gratifikationen im Zuge etwa von Sonderschichten und Überstunden besonders abkassieren.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Grindel MdB