Frage an Reinhard Grindel von Kilian W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Grindel,
da Sie angeboten haben, Fragen zum WaffG zu beantworten, komme ich gerne darauf zurück.
Ich habe eine Frage zu Hieb- und Stichwaffen. Genauer gesagt zu Schlagstöcken.
Ist für diese Gegenstände Selbstverteidigung ein allgemein annerkannter Zweck, sie zu führen?
Mit freundlichen Grüßen,
Kilian Wied
Sehr geehrter Herr Wied,
haben Sie Dank für Ihre Anfrage zum Führen von Schlagstöcken.
Der abstrakte Wunsch nach bewaffneter Selbstverteidigung ohne konkretes Bedrohungsszenario ist kein allgemein anerkannter Zweck im Sinne des Waffengesetzes. Zumal Ihnen für die von Ihnen gewünschte mögliche Selbstverteidigung geprüfte und genehmigte Reizstoffsprühgeräte oder, nach Erteilung eines Kleinen Waffenscheins, Schreckschusswaffen zur Verfügung stehen.
Weitere Auskünfte dazu erteilt Ihnen Ihre zuständige Waffenbehörde.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Grindel MdB