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Frage von Thorsten W. •

Frage an Reinhard Grindel von Thorsten W. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Grindel,

vielen Dank für Ihr heutiges Angebot, Ihnen weitere (Einzelfall-)Fragen zum WaffG stellen zu dürfen. Ich hoffe, dass dies auch vom Moderatorenteam so gesehen wird! Dann bitte ich Sie als erstes, meine Fragen vom 17. + 26. Nov zu beantworten, die Sie bisher ausgelassen haben (Stichworte: Kriminalstatistik, Erhöhung der öffentlichen Sicherheit, CopZone, Einhandmesser mit 5cm-Klinge...).

Sie behaupten, dass die Kriminalität mit Butterfly-Messern zurückgegangen ist. Auf CopZone.de ist zu lesen, das diese Messer immernoch oft von Jugendlichen geführt werden und Herr Wellenreuther hat hier geschrieben, dass die Messer-Kriminalität in den letzten Jahren bundesweit erheblich zugenommen hat. Wieso war das umfangreiche Messer-Verbot von 2003 dann ein Erfolg? Macht es für Sie einen Unterschied, ob Straftaten mit Butterlfy- oder Küchenmessern begangen werden? Diese "Logik" kann ich nicht nachvollziehen!

Herr Uhl hat hier am 08.04. eindeutig geschrieben, dass das Führen eines Einhandmessers auf dem Hin- und Rückweg zu einem "berechtigten Intresse" nicht eingeschränkt wird und demnach keinem Transport in einem verschlossenen Behältnis erforderlich macht. Sie behaupten das Gegenteil. An welche der widersprüchlichen Aussagen der Abgeordneten soll sich der Bürger halten? Zählt Ihre Meinung mehr als die ihrer Kollegen? Wie Sie auf CopZone.de nachlesen können, ist diese Frage auch den Polizisten nicht klar!

Feststehende Messer bis zu einer Klingenlänge von 12 cm dürfen weiterhin ohne "berechtiges Interesse" geführt werden, solange sie nicht zu den "Hieb- und Stoßwaffen" zählen. Warum kann mir niemand sagen, welche konkreten Merkmale (neben der beidseitig geschliffenen Klinge) ein Messer haben muss, um von einem "Werkzeug" zur "Waffe" zu werden? Alle Messer (selbst Küchenmesser) sind dazu "geeignet", Verletzungen beizubringen! Woher soll ich wissen, welche Messer ich noch führen darf, wenn mir dies niemand sagen kann?

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Wachter

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Wachter,

Die Frage zur Kriminalstatistik ist beantwortet. Die zu hohe Gewaltkriminalität unter Verwendung von Messern war gerade Anlass für die Änderung des Waffengesetzes.

Das Mitführen eines Messers aus berechtigtem Interesse in einem verschlossenen Behältnis ist die sicherste Form des Transports, nicht aber die einzig vom Gesetzgeber geforderte. Konstruieren Sie keine Gegensätze, wo es keine gibt. Lassen Sie es sein, durch wiederholte Fragen den Eindruck zu erwecken, der Gesetzestext sei nicht eindeutig. Er ist es.

Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Grindel MdB