Frage an Reinhard Grindel von Wolfgang H. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Grindel,
Sie haben dem Rettungspaket für die in Deutschland ansässigen Banken zugestimmt. In den Auftritten unserer Bundeskanzlerin und ihrem Finanzminister Steinbrück wurde geäußert, das alle Einlagen und Altersvorsorge der Bürger sicher seien und niemand Geld verliert.
Leider kann ich diesem Versprechen keinen Glauben schenken.
Mein persönliches Beispiel:
Wir haben über 20 Jahre in eine Kapitallebensversicherung eingespart. Die Kapitalprognose für das kommende Frühjahr stand fest ( Nennung Auszahlungsbetrag ). In der neuesten Auskunft prognostiziert das Unternehmen einen geringeren Betrag, der uns ausgezahlt werden soll.
Bitte erklären Sie mir:
- Wer zahlt mir einen ev. Differenzbetrag?
- Kann nicht auch eine Versicherungsgesellschaft auf das Rettungspaket zugreifen und so den Anleger vor finanziellen Nachteilen schützen?
- Wenn nein, gibt es einen Fond für geschädigte Versicherungsnehmer?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Wolfgang Heuer
Sehr geehrter Herr Heuer,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Finanzmarktkrise und Lebensversicherungen.
Ich gehe mangels weiterer Informationen davon aus, dass es sich bei der von Ihnen geschilderten Differenz der prognostizierten Auszahlungsbeträge Ihrer Kapitallebensversicherung um Veränderungen im Bereich der sogenannten Überschussbeteiligung handelt. Überschussbeteiligungen schwanken im Gegensatz zur garantierten Verzinsung einer Lebensversicherung mit den Erträgen, die das Versicherungsunternehmen erwirtschaften kann. Die Situation an den Finanzmärkten in den letzten Monaten lässt es mir wahrscheinlich erscheinen, dass praktisch alle Lebensversicherer ihre prognostizierten Überschussbeteiligungen nach unten korrigieren mussten.
Nur kurz zum Rettungspaket der Bundesregierung: Die Verwerfungen der Finanzkrise haben es nötig gemacht, dass die Bundesregierung Maßnahmen zur Sicherung des Finanzmarktes in Deutschland einleitet. Dadurch konnten im Gegensatz zur Situation in anderen Ländern Zusammenbrüche von deutschen Banken und Versicherungen verhindert werden und keiner ihrer Kunden hat beispielsweise seine Kontoguthaben oder garantierten Versicherungsleistungen verloren. Das heißt: Wie von der Bundeskanzlerin versprochen, sind dort keine garantierten Einlagen und sonstigen Eigentumswerte verlorengegangen.
Bei der Überschussbeteiligung einer Kapitallebensversicherung handelt es sich aber gerade nicht um eine feste, garantierte Summe, sondern es liegt in deren Natur zu schwanken, genau wie z.B. bei Fonds, Aktien oder auch Immobilien. Daher ist die Ansparsumme Ihrer Kapitallebensversicherung und die zugesicherte Verzinsung von den Garantien der Bundesregierung für die Finanzunternehmen gedeckt, nicht jedoch eine in guten wie in schweren Zeiten schwankende Überschussbeteiligung. Eine solche Sicherung natürlich schwankender Werte würde nicht nur den Bundeshaushalt vollkommen überfordern (in den letzten Monaten wäre wohl ein Mehrfaches des Jahresetats dafür nötig gewesen), sondern sie würde auch den Sinn und Zweck von schwankenden Vermögenswerten völlig außer Kraft setzen und das Sparkonto und Bundeswertpapiere als praktisch einzige Anlageformen zurücklassen.
Insofern kann ich Ihnen leider keine andere Auskunft erteilen, als dass die Maßnahmen der Bundesregierung bei den regulären Schwankungen Ihrer Überschussbeteiligung nicht greifen – eventuell sollten Sie aber einmal mit Ihrem Versicherungsvertreter, der dann auch die Details Ihrer Lebensversicherung kennt, über die Thematik sprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Grindel MdB