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Frage von Thorsten W. •

Frage an Reinhard Grindel von Thorsten W. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Grindel,

Sie haben sich stark für die Verschärfung des WaffG eingesetzt und im April auch einige Anfragen hierzu beantwortet. Nachdem das Gesetz seit über einem halben Jahr in Kraft ist, würde ich Sie gerne zu den bisherigen Ergebnissen dieser Gesetzesverschärfung befragen:

- Hat das Führungsverbot der Einhandmesser nachweislich zu einem bundesweiten Rückgang der (Messer-) Kriminalität geführt?

- Verzichten Jugendliche jetzt ganz auf das Führen von Messern, führen sie unverändert Einhandmesser oder sind sie auf andere Messerarten umgestiegen?

Ich stimme Ihnen ja zu, dass etwas gegen gewaltbereite Jugendliche getan werden musste, die andere Bürger mit Messern bedrohen. Und es hat sicher auch kaum jemand ein berechtigtes Interesse, ständig ein 30cm langes Messer zu führen. Aber warum alle Einhand-Taschenmesser unabhängig von ihrer Klingenlänge als „gefährliche Kampfmesser“ eingestuft wurden, kann ich absolut nicht nachvollziehen!

Halten Sie ein Einhand-Taschenmesser mit 5cm Klinge wirklich für gefährlicher als ein feststehendes Messer mit 12cm Klinge, welches ebenfalls verdeckt (z. B. im Armholster) getragen werden kann?

Meine konkreten Fragen, wann ich welche Messer noch führen darf, konnten weder von den Abgeordneten, noch vom bayerischen Innenministerium, noch von der Polizei eindeutig beantwortet werden. Halten Sie das Gesetz dann für praxistauglich?

Meiner Ansicht nach haben die unklaren Ausnahmetatbestände zu einer großen Verunsicherung der gesetzestreuen Bürger geführt, die jetzt ganz auf die praktischen Einhand-Taschenmesser verzichten müssen, wenn sie kein Bußgeld riskieren wollen. Widerspricht dies nicht dem angeblichen „Willen des Gesetzgebers“?

Wäre nicht z. B. ein einheitliches und ausnahmsloses Führungsverbot für alle Messer ab 8,5 cm Klingenlänge eindeutiger und damit wirkungsvoller als die aktuelle unklare Regelung? Muss die Bedeutung eines Gesetzes nicht jedem klar sein, damit man es befolgen kann?

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Wachter

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Wachter,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 17.11.2008. Ihre Fragen sind erst nach einer Analyse der polizeilichen Kriminalitätsstatistik zu beantworten. Diese wird frühestens Mitte des kommenden Jahres vorliegen.

Der Gesetzestext ist klar und eindeutig. Ich kann mir nicht vorstellen, dass bayerische Behörden hier Auslegungsprobleme haben. Was Sie mit „die Polizei“ meinen, erschließt sich nicht näher. Richtig ist, dass einige Vertreter der Waffenlobby – auch in diesem Forum – durch absurde und lebensfremde Fallkonstellationen versucht haben, etwaige Unklarheiten des neuen Waffenrechts aufzudecken. Wie Sie meinen zahleichen Antworten zu diesem Thema entnehmen können, ist das nicht gelungen. Mein Rat ist eindeutig: Wenn Sie nicht ein schützenswertes Interesse im Sinne der Ausnahmetatbestände des WaffG haben, dann lassen Sie jegliches Messer schön zu Hause. Klar ist: der Gesetzgeber wird hinter die jetzigen Formulierungen nicht zurückfallen.

Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Grindel MdB