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Frage von Andreas B. •

Frage an Reinhard Grindel von Andreas B. bezüglich Verkehr

Guten Tag,

das Wachstum unserer Ortschaft Riede in Richtung Felde (LK Verden) macht das Versetzen des Ortseingangsschildes um ca 250m notwendig. Gegenwärtig erlaubt die StVO dort 100 km/h, obwohl dort ein Wohngebiet ( Arpsmeyerweg) ein Gebäude der freiwilligen Feuerwehr und ein Ampelübergang auch für Grundschulkinder entstanden ist. Der Gemeindeausschuss unterstützt den vernünftigen Vorschlag, das Ortseingangsschild in sinnvoller Weise zu versetzen, was jedoch von der für Kreisstrassen zuständigen Behörde abgelehnt wird. Als Rennstrecke auch für Motorräder bekannt, hat es mehrere, auch tötliche Unfälle gegeben.
Warum wird eine solche, zweifelsohne sinnvolle Maßnahme nicht umgesetzt?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Berger,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 18. September. Soweit ich es Ihrer Nachricht entnehmen konnte, handelt es sich bei Ihrer Anfrage um die Versetzung des Ortseingangsschildes Riede auf der Landesstraße L 331.

Ich habe ausführlich mit unseren verantwortlichen Kommunalpolitikern über die Angelegenheit gesprochen. Sie sollten sich in diesem Zusammenhang auch nochmals an den zuständigen Kreistagsabgeordneten, Herrn Joachim Otten, aus Riede wenden.

Grundsätzlich sind Ortsschilder laut Straßenverkehrs-Ordnung an die Straßenbebauung gebunden. Die Voraussetzung für eine Ortschaft ist die beiderseitige Bebauung. In dem von Ihnen angesprochenen Fall ist diese Voraussetzung nicht erfüllt. Auf der einen Seite der Landesstraße L331 befinden sich landwirtschaftliche Flächen, auf der gegenüberliegenden Seite befindet sich das von Ihnen angesprochene Wohngebiet Arpsmeyerweg, das jedoch ohne direkte Zuwegung zur Landesstraße L 331 ist. Das Wohngebiet ist durch ein Waldstück von der Landesstraße abgetrennt, der Zugang führt indirekt über Gemeindestraßen. An solchen Übergängen hat man auf Anordnung der Kreisverkehrsbehörde Fußgängersignalanlagen errichten lassen. Auf diesem Abschnitt sind auch keine 100 km/h, sondern nur 70 km/h zugelassen. Da die Bedingung für eine Ortschaft nicht erfüllt ist, wurde die von Ihnen beabsichtigte Maßnahme abgelehnt.

Sie sprechen außerdem das erhöhte Sicherheitsrisiko auf dem Streckenabschnitt an und dass es dort zu tödlichen Unfällen gekommen sei. Das ist aber offenbar nach Rücksprache mit der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Verden, der die Unfallberichte der Polizei vorliegen, nicht der Fall. Darüber hinaus wurde die Entscheidung der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Verden, keine zusätzliche Geschwindigkeitsbeschränkung zu genehmigen, vom Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr überprüft und bestätigt.

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Grindel MdB