Frage an Reinhard Grindel von Walter K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Hallo Herr Grindel , vor einiger Zeit wurde die Verlängerung des Arbeitslosen Geldes für Ältere Arbeitnehmer beschlossen, ab 58 Jahre 24 Monate Alg. 1 , nun möchte ich Sie fragen ob dies schon in Kraft getretten ist , und wann die Arbeitsämter in Niedersachsen davon in kenntnis gesetzt werden , wann diese Regelung beginnt , um dann den Arbeitslosen die davon betroffen sind zu unterrichten.
Mit Freundlichen Grüßen
Walter Krulikowski
Sehr geehrter Herr Krulikowski,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 04.06.2008.
Die Änderung der Bezugsdauer beim Arbeitslosengeld für Ältere ist am 11. April 2008 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und trat rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft. Das heißt, Arbeitslose, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgelaufen war und die das 58. Lebensjahr vollendet haben, erhalten nun bis zu 24 Monate Arbeitslosengeld. Die Arbeitsämter sind davon in Kenntnis gesetzt und wenden diese Regelung an. Ob bereits in jedem Fall entsprechende Bescheide verschickt worden sind, kann ich Ihnen allerdings nicht sagen.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Grindel MdB