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Frage von Dennis K. •

Frage an Reinhard Grindel von Dennis K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Betr.: Ihre Antwort vom 26.04. zum „Ausweichverhalten der Abgeordneten“

Sehr geehrter Herr Grindel,

wollen Sie ernsthaft behaupten, dass Sie in Ihrer Antwort vom 24.04. die Fragen des Herrn Padberg beantwortet haben? Ein Ausweichen auf Gegenfragen werte ich persönlich nicht als „klare“ Antwort!

Warum gehen Sie denn davon aus, dass eine Verschärfung des WaffG zu einem Rückgang der Kriminalität führen wird, obwohl die Erfahrungen in anderen Ländern ( http://www.protell.ch/Aktivbereich/19Archiv/de/2004/03.187d.htm ) und die Entwicklung seit dem letzten Messer-Verbot von 2003 das Gegenteil belegen (gem. Herrn Wellenreuther v. 25.02.08)?

Wie u. a. der Artikel auf www.protell.ch aufzeigt, ist die Annahme „Weniger erlaubte Messer = weniger Straftaten“ doch eine Milchmädchenrechnung! Es werden dadurch nur die gesetzestreuen Bürger „entwaffnet“ und Macht die Kriminellen ggü. ihren Opfern dadurch sogar noch gestärkt!

Deshalb ist Ihre Aussage, dass „ein Führensverbot von gefährlichen Messern eher geeignet ist, die innere Sicherheit zu schützen“ nicht so logisch, wie Sie offensichtlich glauben! Oder aufgrund welcher Untersuchungen kommen Sie zu dem Ergebnis, dass sich das Führungsverbot der Einhandmesser anders auswirken wird, als alle bisherigen Waffenverbote?

Auch auf die Frage des Herrn Padberg nach Ihrer Aussage (14.04.), dass die innere Sicherheit durch das Butterfly-Verbot gestärkt worden ist, sind Sie nicht eingegangen. Womit belegen Sie diese Behauptung? Die bundesweit gestiegene Anzahl der Messer-Delikte spricht zumindest dagegen (Wellenreuther, s.o.)!

Mir ist auch nicht bekannt, dass das Führungsverbot nicht für Einhandmesser mit kleiner Klinge gilt! Inwiefern haben Sie dann den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gewahrt? Warum gilt für Springmesser das Taschenmesserprivileg (gem. Frau Fograscher v. 16.04.08), obwohl diese genauso schnell und einhändig zu öffnen sind? Finden Sie dies nicht unlogisch?

All diese Fragen haben Sie bisher NICHT klar beantwortet!

Mit freundlichen Grüßen

D. Kreutz

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Kreutz,

gerade weil die Gewaltkriminalität in den letzten Jahren gestiegen ist, muss die Politik darauf in angemessener Weise reagieren. Es wäre doch völlig absurd, darauf jetzt mit einer großflächigen Erlaubnis von Waffen zu reagieren. Ich habe mich auf abgeordnetenwatch.de zu einer Vielzahl von Fragen geäußert. Ich habe im Bundestag zum Waffenrecht mehrfach gesprochen. Diese Reden können auf meiner Homepage und der des Bundestages nachgelesen werden. Ich schlage vor, dass wir damit die Korrespondenz zu diesem Thema beenden.

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Grindel MdB