Frage an Reinhard Grindel von Dennis K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
„Ausweichverhalten“ der Abgeordneten
Sehr geehrter Herr Grindel,
ich finde es wirklich „bemerkenswert“, wie Sie und einige Ihrer Kollegen immer wieder kritischen Fragen ausweichen, weil Sie scheinbar keine Gegenargumente haben!
Wieso können Sie auf eindeutige Fragen der Bürger keine klare Antwort geben? Verlernt man das als Politiker? Dürfen Sie nicht zugeben, wenn eine falsche Entscheidung getroffen wurde? Von einem verantwortungsbewussten Bürger erwartet die Gesellschaft, dass er zu seinen Fehlern steht. Gilt dies für Abgeordnete nicht?
Aktuelles Beispiel: Ihre
Antwort vom 24.04.08 an Herrn Padberg.
Anstatt auf die angeblich falschen Unterstellungen des Fragestellers (z. B. die Tatsache, dass strengere Waffenverbote aufgrund der Erfahrungen in anderen Ländern nicht zu einem Rückgang der Kriminalität führen, sondern sogar das Gegenteil bewirken) einzugehen, werfen Sie ihm Lobbyismus vor.
Anstatt die berechtigte Frage nach dem Taschenmesserprivileg zu beantworten, begründen Sie eine zweifelhafte Entscheidung (Verbot der Einhandmesser) damit, dass es abwegig wäre eine andere Entscheidung, die ebenfalls nichts zur öffentlichen Sicherheit beigetragen hat (Verbot der Butterly-Messer) rückgängig zu machen.
Anstatt Gegenargumente zu liefern weichen Sie auf Gegenfragen aus.
Als einziges Argument für die Gesetzesverschärfung führen Sie wieder auf, dass Sie Jugendlichen die Messer verbieten wollen, obwohl andere Abgeordnete schreiben, dass z. B. eine Altersbeschränkung für diese Messer nicht zweckmäßig wäre, weil es nicht hauptsächlich um die Jugendlichen geht.
Können Sie nicht nachvollziehen, dass mündige Bürger sich ungern durch unlogische Gesetze einschränken lassen, wenn die Abgeordneten kritische Fragen dazu offensichtlich nicht beantworten können? Glauben Sie, dass dieses Verhalten das Vertrauen der Bürger in die Politiker stärken wird?
Mit freundlichen Grüßen
Dennis Kreutz
Sehr geehrter Herr Kreutz,
meine Antworten sind weder ausweichend noch unklar und schon gar nicht unlogisch. Wer für alle Bevölkerungsgruppen - nicht nur für Jugendliche – gefährliche Messer aus dem öffentlichen Raum verbannen will, der musste die Rechtsverschärfung vornehmen, wie wir dies getan haben. Gleichzeitig galt es, den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu wahren und deshalb haben wir Taschenmesser mit kleiner Klinge nicht in den § 42a WaffG einbezogen. Dabei handelt es sich aber auch nicht um deliktstypische Waffen. Es dürfte doch wohl logisch im Sinne Ihrer Frage sein, dass ein Führensverbot von gefährlichen Messern eher geeignet ist, die innere Sicherheit zu schützen, als wenn man die freie Verwendung dieser Waffen zulassen würde. Ich bin ganz sicher, dass unser konsequentes Handeln das Vertrauen in die Politik stärkt, den Bürger besser vor Messerattacken zu schützen. Ich finde es demgegenüber anmaßend von Ihnen, bestimmen zu wollen, wer als mündiger Bürger zu gelten hat und wer nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Grindel MdB